Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde
NRW verlängert Telemedizin-Förderung
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt weitere zwei Millionen Euro für den Aufbau der Telemedizin bereit. Ärzte und Therapeuten können Fördermittel beantragen, um Technik für die Videosprechstunde anzuschaffen.
Bereits im Herbst 2019 hat die Landesregierung zwei Millionen Euro bereitgestellt, die Praxen bei der Einführung telemedizinischer Systeme unterstützen sollten. Die Anschubfinanzierung wurde inzwischen vollständig abgerufen. Deshalb, und weil der Bedarf im Zuge der Corona-Pandemie stark angestiegen ist, geht das Förderprogramm jetzt in die zweite Runde. Am 08. April hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Verdopplung der Mittel bekanntgegeben.
20. März 2020