FAQ: G-BA erweitert Krankschreibung per Videosprechstunde

Februar 1, 2021
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Redaktion

Bisher konnten nur Bestandspatienten einer Praxis eine Krankschreibung per erhalten. Das ändert sich jetzt, denn der Gemeinsame Bundessauschuss (G-BA) hat neue Regeln angekündigt. Die Video-Krankschreibung wird schon bald deutlich aufgewertet.

Wer krank ist, schleppt sich oft unter großen Anstrengungen in eine Arztpraxis, um eine Krankschreibung zu erhalten. Das ist für alle Beteiligten mit einem Infektionsrisiko verbunden. Deshalb wird die Möglichkeit der Video-Krankschreibung jetzt erheblich ausgeweitet – und damit auch attraktiver für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

Bislang galt die Krankschreibung per Videosprechstunde seit Oktober 2020 nur für Patientinnen und Patienten, die in der Arztpraxis bereits bekannt waren. Mit einem neuen Beschluss G-BA, der sich aus dem Gesetz zur digitalen Versorgung und Pflege (DVPMG) vom Juni 2021 ergibt, ist eine Video-Krankschreibung jetzt auch für Versicherte möglich, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt unbekannt sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Krankschreibung per Videosprechstunde können Sie im Folgenden hier nachlesen.

Wie lange ist eine Krankschreibung per Videosprechstunde erlaubt?

Die maximale Dauer der Krankschreibung hängt davon ab, ob die Patienten in der Arztpraxis bekannt sind oder nicht. Bei Versicherten, die eine Arztpraxis in der Vergangenheit bereits aufgesucht haben, ist eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen möglich. Neupatientinnen und Neupatienten können bis zu drei Tage per Videosprechstunde krankgeschrieben werden.

Ist eine Folgekrankschreibung auch per Video möglich?

Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann möglich, wenn die vorherige Krankschreibung durch einen persönlichen Kontakt in der Arztpraxis zustandegekommen ist. Mehrere aufeinanderfolgende Video-Krankschreibungen sind demnach nicht erlaubt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Video-Krankschreibung?

Die Voraussetzungen für die Krankschreibung per Videosprechstunde sind weiterhin unverändert. Die Symptomatik der Erkrankung muss eine Behandlung per Video zulassen. Unter dieser Bedingung gilt die Krankschreibung per Video als gleichberechtigte Alternative zur ´persönlichen Untersuchung durch einen Besuch in der Arztpraxis. Einen Anspruch zur Krankschreibung per Videosprechstunde haben die Versicherten jedoch nicht.

Wann tritt die Regelung zur Krankschreibung per Videosprechstunde in Kraft?

Die Regeln zur Krankschreibung per Videosprechstunde sind am 19. Januar 2022 deutschlandweit in Kraft getreten. Bis zu diesem Datum waren Corona-Sonderregeln gültig, die erstmals im Oktober 2020 eingeführt wurden. Anders als die Corona-Sonderregeln sind die aktuell gültigen Regeln zur Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft in Kraft.

06. Okt. 2021

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