Startschuss für die Fernbehandlung in Mecklenburg-Vorpommern

Dezember 5, 2019
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Redaktion

Entscheidung der Ärztekammer

Auf ihrer Kammerversammlung am 30. November 2019 hat die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern einen Beschluss für die Fernbehandlung gefasst. Durch eine Änderung der Berufsordnung dürfen künftig auch Ärzte im Nordosten Patienten per Videosprechstunde behandeln. Die Einschränkung, dass vorher ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden haben muss, entfällt.

Die Änderung betrifft § 7 der Ärzte-Berufsordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln für Ärzte festgeschrieben, zu denen bisher auch das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung zählte. Jetzt ersetzt die Ärztekammer diesen Abschnitt durch die Muster-Formulierung der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2018. Damit entspricht die neue Regelung in Mecklenburg-Vorpommern dem gleichen Wortlaut wie in den meisten anderen Bundesländern.

„Die Entscheidung der Ärztekammer ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an alle Ärzte im Nordosten“, sagt dazu Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH. „Davon profitieren nicht nur Ärzte, die dadurch ein neues Instrument erhalten, sondern auch alle Patienten, insbesondere auf dem Land. Zudem stärkt der Beschluss den Telemedizin-Standort Mecklenburg-Vorpommern. Als Schweriner Unternehmen mit starken regionalen Wurzeln freuen wir uns sehr über diesen frischen Rückenwind.“

Einschließlich Mecklenburg-Vorpommern ist die ausschließliche Fernbehandlung per aktuell in 14 Bundesländern möglich. Baden-Württemberg erlaubt die Fernbehandlung nur in Modellprojekten. In Brandenburg hat die Kammerversammlung eine Änderung der Berufsordnung abgelehnt.

05. Dez. 2019

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