Telematikinfrastuktur – was ist das?

April 13, 2021
/
Redaktion

Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht die digitale Vernetzung folgender Akteure des Gesundheitswesens:

  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Psychotherapeuten
  • Apotheken
  • Krankenkassen

Auch Patientinnen und Patienten profitieren von der Digitalisierung, z. B. durch die elektronische Patientenakte (ePA).

In Zukunft können Befunde, Medikationspläne und vieles mehr reibungslos und verschlüsselt ausgetauscht werden. Dies erhöht

  • die Versorgungsqualität
  • beschleunigt medizinische Prozesse
  • verringert den bürokratischen Aufwand.

Aktuell erfolgt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur durch die bekannten Kartenterminals und sogenannte Konnektoren. Über diese Geräte werden Daten an die Server der Krankenkassen gesendet und empfangen. 2019 waren 122.000 von 177.000 Arztpraxen in Deutschland mit Konnektoren ausgestattet.

Viele Features sind geplant, bislang ist aber das Online-Update des Versichertenstammdatenamangement (VSDM) die einzige Anwendung der TI, die flächendeckend eingesetzt wird. Wenn Patientinnen und Patienten z. B. umziehen, können die Daten auf der Gesundheitskarte über die TI aktualisiert werden und es muss keine neue Karte ausgestellt werden.

Doch das ist erst der Anfang.

Die 6 neuen Features der Telematikinfrastruktur 2.0

In Zukunft werden Gesundheitsanwendungen immer unabhängiger von physischen Geräten, Terminals oder Konnektoren – in der Fachsprache wird das oft als Telematikinfrastruktur 2.0 bezeichnet.

Folgende Features werden in der TI 2.0 nutzbar sein:

1. Einmaliges Anmelden in allen Anwendungen (Single Sign-On)

Statt der bisher gebräuchlichen Smart Cards (eHBA & SMC-B) werden in absehbarer Zeit elektronische Identitäten (eID) genutzt, um Ärzte und Patienten sicher zu authentifizieren. Wer sich einmal sicher anmeldet, kann die Dienste dann auf verschiedenen Endgeräten parallel nutzen.

2. Webbasierter Zugriff auf alle Dienste

Die physischen Konnektoren werden auf absehbare Zeit abgeschafft. Danach erfolgt der Zugriff auf die Services der TI rein digital. Das Einloggen und die Dienstenutzung sind somit rund um die Uhr und unabhängig vom Ort möglich – Ärzte können dann z. B. auch von zuhause Rezepte schreiben und verschlüsselt versenden.

3. Verteilte Dienste

Informationen aus verschiedenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) können einfach über eine Schnittstelle zusammengeführt werden, sodass sie im Notfall schnell verfügbar sind, z. B.

4. Strukturierte Daten

Mit dem international anerkannten FHIR-Standard (Fast Healthcare Interoperability Resources), wird ein weltweiter Austausch medizinischer Daten in Sekundenschnelle möglich – das spart Zeit, Geld und rettet vor allem Leben.

5. Sicherheit

Nach dem Prinzip des Zero-Trust-Networking sind sämtliche Verbindungen in der TI ende-zu-ende-verschlüsselt und nicht mehr von physischen Zugangspunkten wie Chipkartenterminals und Konnektoren abhängig.

6. Gemeinsames Regelwerk

Es gibt verbindlich festgelegte gemeinsame Regeln für alle Akteure der Telematikinfrastruktur (gematik, kvb, Krankenhausgesellschaft etc.). Die Einhaltung dieser Regeln kann maschinell überprüft werden, sodass Dienste und Anwendungen mit größtmöglicher Garantie die neuen Standards erfüllen.

Welche Vorteile bringt diese neue Telematikinfrastruktur?

Der größte Vorteil der Telematikinfrastruktur ist zweifellos die Nutzerfreundlichkeit. Digitale Gesundheitsanwendungen können von einer Vielzahl von Endgeräten (Laptops, Smartphones, Tablets) genutzt werden. Das bedeutet eine erweiterte Verfügbarkeit bei gleichzeitig höherer Sicherheit. Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker können (endlich) verschlüsselt per E-Mail kommunizieren, z. B. Röntgenbilder verschicken und vieles mehr. Auch die elektronische Patientenakte soll viele Services einfacher machen und wird über die TI abgewickelt.

Wer entwickelt die Telematikinfrastruktur?

Die Einführung bzw. Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur ist im sogenannten E-Health-Gesetz geregelt. Im Amtsdeutsch heißt es “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze”. Zuständig dafür ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin, auch bekannt als gematik.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist Mehrheitsgesellschafter der gematik und kann durch eine einfache Mehrheit im Prinzip alleine Entscheidungen treffen.

Der gesetzliche Auftrag der gematik ist im § 291b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) formuliert.

Wer bezahlt die Einrichtung der Telematikinfrastruktur?

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen finanzieren die gematik zu 100 %, dafür bezahlt jedes gesetzlich versicherte Mitglied 1 Euro im Monat. Für Ärzte und Praxen sind alle Neuerungen der Telematikinfrastruktur kostenlos.

Wie sieht der Zeitplan für die Telematikinfrastruktur 2.0 aus?

Momentan ist die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Verzug. Das liegt vor allem daran, dass der wichtige Meilenstein E-Rezept nicht wie geplant Anfang 2022 flächendeckend an den Start gehen konnte. Die Einführung aller 2.0-Features ist bis Ende 2025 geplant – doch es mehren sich die Zweifel, ob dieser Termin realistisch ist. Diesen Artikel werden wir fortlaufend aktualisieren, sobald es neue Fristen und Starttermine gibt.

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