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Der Gesetzgeber setzt Impulse für Versorgung auf dem Land und mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen

Oktober 12, 2018
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Redaktion

Das TSVG passiert den Bundestag und soll zum 01. Mai 2019 in Kraft treten

Das TSVG - das Terminservice- und Versorgungsgesetz - wird eine ganze Reihe von Änderungen bewirken. Bundesgesundheitsminister Spahn spricht in diesem Zusammenhang von einem Update unseres Gesundheitswesens. Wir finden, dass gerade das Wort "Update" für dieses Gesetz gut passt, denn es könnte auch "Digitalisierung-Gesetz" heißen.

Vor allem sollen die Patienten durch das TSVG schneller und leichter Termine bekommen. Dafür werden Ärzte durch entsprechende Zuschläge auch besser vergütet.

Drei Maßnahmen seien hier kurz erwähnt:

Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen.
Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert: mindestens 25 Stunden pro Woche.
Und Facharztgruppen müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (also ohne vorherige Terminvereinbarung).
Des weiteren soll die Versorgung auf dem Land verbessert werden - und hierbei wird es telemedizinisch interessant.
Der sogenannte Strukturfonds der KVen (§ 105 SGBV) wird auf 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt und lässt den Ärzten mehr Spielraum für die Ausgaben dieser Mittel.
Daneben werden die KVen verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt. Gerade hierfür könnten die erweiterten Mittel des Strukturfonds nach unserer Einschätzung dienlich sein. Unternehmen wie die arztkonsultation ak GmbH stünden als nanbieter gerade für solche Versorgungsmodelle bereit, die Technologie steht.

Außerdem wirkt der Gesetzgeber ganz konkret auf den spürbaren Einsatz von Digitalen Diensten.
Denn Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf die Behandlungsdaten zugreifen. Dafür muss aus Sicht des Gesetzgebers die elektronische Patientenakte (ePA) Alltag werden - bis 2021 sollen die Krankenkassen diesen Dienst ermöglichen. Und zwar bei Bedarf auch ohne elektronische Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet. Gerade diese Maßnahme wird aus unserer Sicht die Usability und damit die Attraktivität von digitalen Diensten im Gesundheitswesen verbessern und die ePA hat das Potential, die ersehnte Dynamik in die Telemedizin Deutschlands zu bringen.

Passend dazu wird die vielen Versicherten als "Gelber Schein" bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2021 von den Ärzten digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Was für eine nützliche und sinnvolle Vereinfachung!
Und schließlich wird den Krankenkassen in sogenannten strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) erlaubt, Apps als digitale Anwendungen zu nutzen. Ein Tor für Information, Beratung und Coaching des Patienten geht auf! Hiermit besteht die Chance, einer Vielzahl von digitalen Versorgungsangeboten den Weg zu bereiten, die wir heute noch nicht überschauen können, die aber ganz gewiss enormes Potential haben. Durch künstliche Intelligenz und damit hochspezifische Unterstützung können die Betroffenen der großen und kleinen Volkskrankheiten mehr und besser als heute versorgt werden.

Weitere Inhalte des Gesetzes finden Sie hier:

20. März 2019

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