
Immer mehr Therapien per Video möglich
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Bewertungsausschuss öffnet eine zunehmende Zahl an Therapien für die , damit kein direkter Patientenkontakt stattfinden muss. Jetzt gilt das auch für die schmerztherapeutische Beratung.
Seit dem 01. April dürfen schmerztherapeutische Beratungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auch per Video durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass Schmerzpatienten ihre Behandlung soweit möglich fortsetzen können, ohne dass das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Das hat der Bewertungsausschuss der KBV und des GKV-Spitzenverbandes entschieden. Wichtig ist dabei, dass diese Regelung nicht nur vorübergehend gilt, sondern dauerhaft. Außerdem muss eine zertifizierte Videosprechstunde wie arztkonsultation.de eingesetzt werden, damit die schmerztherapeutische Beratung gemäß dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (GOP 30708) abgerechnet werden kann.
Ebenfalls per Videosprechstunde abrechenbar sind die Krankengymnastik einschließlich Atemtherapie, die Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Um unnötige direkte Patientenkontakte zu vermeiden, dürfen Folge-Verordnungen nun auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Die Formulare bleiben unverändert und dürfen per Post an Patienten versendet werden. Die Portokosten werden erstattet.
Der Bewertungsausschuss ergreift damit die notwendigen Maßnahmen, um verschiedene gesetzlich versicherte Patientengruppen während der Pandemie angemessen zu versorgen. Die Regelungen sind auch für Therapeuten wichtig, die ihre Arbeit sonst einschränken müssten.
Mit der Videosprechstunde arztkonsultation.de können alle Arten der Fernbehandlung und der telemedizinischen Beratung bis zum August kostenfrei durchgeführt werden. Geben Sie dafür einfach den Aktionscode COVID-AK8 bei Ihrer Registrierung an.
14. Apr. 2020