
Videosprechstunde weiterhin ohne Fallzahl-Beschränkung abrechenbar
KBV und GKV verlängern Corona-Sonderregeln
Ursprünglich sollten die Fallzahl-Limits für die bis zum 30.06. gelten. Jetzt haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine Verlängerung um ein weiteres Quartal beschlossen.
Dass im Frühjahr tausende Praxen zum ersten Mal eine Videosprechstunde anboten, liegt nicht nur an der Corona-bedingten Nachfrage auf Patientenseite, sondern auch daran, dass KBV und GKV-Spitzenverband frühzeitig Lockerungen bei den Rahmenbedingungen für die Videosprechstunden geschaffen haben. Genau diese Regeln werden jetzt auf das dritte Quartal ausgedehnt.
Konkret bedeutet die Verlängerung, dass Videosprechstunden bis zum 30. September ungeachtet der Fallzahl abgerechnet werden können. Die Beschränkung auf jeden fünften Behandlungsfall entfällt. Auch eine Beschränkung auf bestimmte Indikationen gibt es nach wie vor nicht. Psychotherapeuten müssen allerdings die Vorgaben ihrer zuständigen Landeskammern beachten. Bei psychotherapeutischen Erstkontakten oder Akutfällen können beispielsweise andere Regeln greifen. Dafür profitieren Psychotherapeuten von einer weiteren Sonderregel. Demnach können Leistungen der Gruppenpsychotherapie weiterhin unbürokratisch in Einzelpsychotherapien umgewandelt und somit noch einfacher per Video durchgeführt werden.
Mit der Verlängerung der Corona-Sonderregeln machen KBV und GKV-Spitzenverband klar, welche Rolle der Videosprechstunde bei der Bewältigung der Pandemie zukommt. Ausnahmen für telefonische Konsultationen enden hingegen wie geplant am 30. Juni.
In den finden Sie weitere Details dazu. führt die wichtigsten Änderungen in einer Übersicht auf.
14. Juli 2021