
Wie kommt die Videosprechstunde in die Praxis?
Das aktuelle BMC-Innovationspanel zeigt eine hohe Nutzungsbereitschaft für die Videosprechstunde. Doch das Potenzial wird längst nicht so sehr ausgeschöpft, wie viele es sich wünschen. Wie lässt sich die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit schließen?
96 Prozent der Befragten sind laut dem des Bundesverbands Managed Care (BMC) bereit, die Videosprechstunde zu nutzen. 18 Prozent haben die Videosprechstunde bereits angewendet. Das bedeutet, eine große Motivation ist vorhanden, aber die Umsetzung hinkt noch hinterher. Um die Videosprechstunde in die Praxis zu bringen, braucht es viele Beteiligte – Hier unsere Hinweise für Leistungserbringer, politische Entscheidungsträger und Anbieter wie arztkonsultation.de.
Leistungserbringer müssen Videosprechstunde in der Praxis anbieten
Leistungserbringer sind entscheidend, wenn es darum geht, das Potenzial der Videosprechstunde auszuschöpfen. Sie müssen die Videosprechstunde schließlich anwenden und anbieten. Das kann schon im Einzelfall lohnend sein, beispielsweise wenn eine Patientin oder ein Patient aus mangelnder Mobilität einen Arztbesuch nicht wahrnehmen würde. Noch lohnender wird die Videosprechstunde in der Praxis, wenn diese in geeigneten Fällen auf regelmäßiger Basis stattfindet. Denkbare Ansätze für eine Video-Routine sind etwa regelmäßige Zeiten für die Sprechstunde per Video oder bestimmte Behandlungsarten, die prinzipiell per Videosprechstunde stattfinden. Hier könnte es sich beispielsweise um Verlaufskontrollen handeln. In jedem Fall helfen klare Routinen bei der Einführung der Videosprechstunde in der Praxis.
Die technische Umsetzung kann Ärztinnen und Ärzte zunächst vor Herausforderungen stellen. Die Voraussetzungen sind jedoch denkbar niedrig. Ein Laptop, PC oder Smartphone mit Mikro-fon, Kamera und Lautsprecher und eine stabile Internetverbindung sind schon ausreichend. In kaum einer Praxis ist diese Ausstattung nicht vorhanden. Ein zusätzlicher Download oder die Installation einer besonderen Software sind bei arztkonsultation.de nicht erforderlich.
Politik bringt schafft Rahmenbedingungen für Telemedizin
Die technischen Hürden sind überwindbar. Wie schnell die Telemedizin den Weg in die Praxis findet, ist allerdings nicht nur eine organisatorische Frage. Sehr wichtig ist auch die Frage der Abrechnung. Schließlich darf der Einsatz der Videosprechstunde keine Einbußen bedeuten. Die Gegenfinanzierung der Videosprechstunde variiert je nach Einsatzbereich und wird von Zeit zu Zeit ergänzt. Informationen zu den Abrechnungsziffern in der kassenärztlichen Versorgung sind in einer zusammengestellt.
Die Möglichkeiten der Abrechnung erfüllen für Leistungserbringer eine wichtige Signalwirkung. Inwiefern die Videosprechstunde sinnvoll einsetzbar ist, wird außerdem durch politische Entscheidungen bestimmt. Dazu zählen in erster Linie gesetzliche Grundlagen, die in berufsrechtlichen Regelungen konkretisiert werden. Diese bestimmen im Detail, inwieweit die Videosprechstunde in der Praxis erlaubt ist. Ein Beispiel dafür sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das Gremium legt beispielsweise fest, wie Krankschreibungen per Videosprechstunde ausgestellt werden können. Nach gilt das sogar für Patientinnen und Patienten, die der Praxis unbekannt sind, also für reine Videosprechstunden-Fälle.
Wie bringen Anbieter die Videosprechstunde in die Praxis?
Anbieter wie arztkonsultation.de müssen die Videosprechstunde so gestalten, dass sie einfach in Praxisabläufe zu integrieren ist. Wichtig ist dabei eine unkomplizierte Anwendung in der Praxis – und zwar in sehr unterschiedlichen Fällen. Dafür sind zum Teil Schnittstellen und Erweiterungen nötig. In Kombination mit telemedizinischen Diensten wie dem E-Rezept oder dem , kann ein Arztbesuch häufiger rein digital ablaufen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei eine entsprechend flexible Videosprechstunde. Daher arbeitet arztkonsultation.de beispielsweise mit eHealth-Tec an . Auch im Bereich Telemonitoring ist mit bereits ein Kooperationspartner gefunden.
20. Nov. 2021