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Neue Telemedizin-Vergütung in der Diabetologie

Juni 1, 2020
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Redaktion

Nach einem erfolgreichen Modellprojekt haben Kostenträger eine neue Telemedizin-Vergütung für die Diabetologie bewilligt. Die Diabetologie folgt damit anderen Fachbereichen, die schon jetzt mehr Telemedizin erlauben. Allerdings ist die Vergütung an eine Bedingung geknüpft, die viele Ärztinnen und Ärzte nicht erfüllen können.

In der Regel ein Mal pro Tag benötigen Diabetiker eine Insulinspritze. Daran ändert auch eine telemedizinische Betreuung nichts. Trotzdem profitieren Diabetes-Patienten sehr von einer digitalen Begleitung. Ein Modellprojekt in Bayern konnte nachweisen, dass Telemedizin in der Diabetologie sinnvoll ist. Genauer gesagt kann Telemedizin in der Diabetologie zu einer merklichen Verbesserung der Glukosewerte führen.

An dem Versuch waren 100 Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 beteiligt. Ihre Messwerte wurde automatisch in eine Onlineplattform hochgeladen, die für ein fachärztliches Team zugänglich war. Durch das der Glukosewerte konnten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf jederzeit eingreifen und Therapieempfehlungen ändern. Beispielsweise konnten dank der Telemedizin Gespräche mit Patientinnen und Patienten stattfinden, die ihre Insulinspritzen anders dosieren sollten. „Mit Telemedizin ist eine engmaschige Betreuung von Patientinnen und Patienten auch zuhause möglich“, sagt der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Das stimmt. Und für Patientinnen und Patienten mit Diabetes ist das ein echter Gewinn. Für die Ärzteschaft bedeutet eine solche engmaschige Betreuung allerdings in erster Linie mehr Aufwand. Durch Fördergelder in Höhe von 100.000 Euro konnte dieser Aufwand in dem Projekt vorübergehend gedeckt werden. Allerdings ist ein Honorar für die Regelversorgung nötig, damit die Telemedizin in der Diabetologie flächendeckend Anwendung finden kann. Eine solche Vergütung gibt es zwar, die hat aber einen Haken, wie berichtet.

Seit dem Juli 2021 können Diabetologen, die ihre Patientinnen und Patienten per Telemedizin betreuen, eine neue Leistung abrechnen. Das sogenannte „Telemedizinische Gesundheitscoaching“ geht auf eine Vereinbarung zurück, die Vertreter der Kassenärzte und der Kostenträger vereinbart haben. Allerdings gilt das nur in Bayern. Diabetiker, die außerhalb des Freistaats leben, dürften es schwer haben, an entsprechende Angebote zu kommen. Denn Diabetologen, die ihren Kassensitz nicht in Bayern haben, können die neue Telemedizin-Vergütung nicht in Anspruch nehmen.

Solange das Honorar nur in Bayern gilt, werden in Deutschland fast sieben Millionen chronisch kranke Diabetiker im Stich gelassen. Damit die Telemedizin sich in der Diabetologie flächendeckend durchsetzen kann, braucht es eine bundesweite Telemedizin-Vergütung.

02. März 2021

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