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NRW verlängert Telemedizin-Förderung

März 20, 2020
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Redaktion

Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt weitere zwei Millionen Euro für den Aufbau der Telemedizin bereit. Ärzte und Therapeuten können Fördermittel beantragen, um Technik für die anzuschaffen.

Bereits im Herbst 2019 hat die Landesregierung zwei Millionen Euro bereitgestellt, die Praxen bei der Einführung telemedizinischer Systeme unterstützen sollten. Die Anschubfinanzierung wurde inzwischen vollständig abgerufen. Deshalb, und weil der Bedarf im Zuge der Corona-Pandemie stark angestiegen ist, geht das Förderprogramm jetzt in die zweite Runde. Am 08. April hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die Verdopplung der Mittel bekanntgegeben.

Wie in der ersten Förderwelle fließen jeweils eine Million Euro an die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe. Diese können die Mittel dann bewilligen. Die Frist für entsprechende Anträge ist der 30. November 2020. Möglicherweise sind die Fördergelder dann aber schon erschöpft, deshalb lohnt sich eine schnelle Antragstellung.

Neben Schulungen zum Thema E-Health sind die Fördergelder vor allem für die Einführung der Videosprechstunde vorgesehen. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die noch nicht mit der nötigen Technik ausgestattet sind, können im Rahmen der Förderung 90 Prozent der Anschaffungskosten erhalten. Das gilt beispielsweise für Videokonferenz-Hardware oder Zubehör wie eine neue Webcam oder ein Headset. Die erforderliche, zertifizierte Videosprechstunden-Software erhalten Sie bei arztkonsultation.de mit dem Aktionscode COVID-AK8 noch bis zum August kostenfrei.

Informationen und Antragsformulare der KV Nordrhein

20. März 2020

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