Videosprechstunde weiter unbegrenzt

März 28, 2021
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Redaktion

Kein Fallzahl-Limit bis zum Jahresende

Auch im vierten Quartal wird die unbegrenzt abrechenbar sein. Die Fallzahl-Beschränkung von 20 % bleibt bis zum Jahresende ausgesetzt. In welchem Umfang Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten ab 2021 von der Videosprechstunde profitieren dürfen, ist noch nicht entschieden.

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben eine Verlängerung verschiedener Corona-Sonderregeln bis zum Jahresende vereinbart. Insbesondere dürfen Kassenärzte Videosprechstunden weiter unbegrenzt abrechnen. Auch psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen und funktionelle Entwicklungstherapien dürfen weiter ohne eine Beschränkung auf bestimmte Fallzahlen per Videosprechstunde stattfinden. Neben Ärzten profitieren somit auch Psychotherapeuten und Sozialpsychiater von der Entscheidung.

Für Patienten ist die Einigung ebenfalls eine gute Nachricht, denn wenn mehr Videosprechstunden angeboten werden, erleichtert das den Zugang zu professioneller Versorgung. Gerade auf dem Land oder für Patienten mit eingeschränkter Mobilität kann der digitale Draht zum Arzt oder Psychotherapeuten einen großen Vorteil darstellen. Praxisinhaber, die das Instrument Videosprechstunde einsetzen, können so zu einer besseren Versorgung beitragen, Besucherströme in der Praxis entzerren und eine Reihe an EBM-Ziffern abrechnen.

Weil die Sonderregeln nach derzeitiger Beschlusslage zum Jahresende auslaufen, ist noch unklar, ob ab Januar 2021 wieder maximal jeder fünfte Patient per Video behandelt werden darf. „Ärzte und Psychotherapeuten wissen selbst am besten, ob eine Videokonsultation oder Fernbehandlung im Einzelfall sinnvoll ist“, meint Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH. „Deshalb wäre es jetzt an der Zeit, das allgemeine Fallzahl-Limit dauerhaft aufzuheben oder zumindest realistische Limits für einzelne Fachgruppen zu definieren.“

In der Zahnmedizin sind Videosprechstunden schon jetzt dauerhaft ohne Fallzahl-Limit abrechenbar. Die Regulierung erfolgt hier über eine Einschränkung auf bestimmte Situationen, in denen eine Videokonsultation oder Fernbehandlung finanziell gefördert wird.

28. März 2021

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