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Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde – wie geht es weiter?

Juni 1, 2021
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Redaktion

Ab dem 01. Oktober 2021 sinkt die Vergütung für die . Praxisinhaber verlieren zwischen 150 und 500 Euro pro Quartal. Grund ist die Anschubfinanzierung, die jetzt ausläuft. Damit die Videosprechstunde weiter etabliert wird, braucht es neue Anreize.

Zwei Jahre sind nach der historischen Entscheidung des Bundesärztetags für die Fernbehandlung vergangen, bis eine politische Entscheidung für die Förderung der Videosprechstunde folgte. 92 Punkte konnten Praxisinhaber für eine Videosprechstunde zusätzlich erhalten. Das entspricht immerhin 10,11 Euro. Ausgezahlt wurde diese Förderung automatisch, wenn in einem Quartal mindestens 15 Videosprechstunden durchgeführt wurden – allerdings nur bis zu einem Limit von 500 Euro.

Die Anschubfinanzierung war von Beginn an temporär. Wie bei der angekündigt endet die Förderung nun planmäßig nach zwei Jahren. Ab dem 01. Oktober 2021 können Praxisinhaber die Anschubfinanzierung demnach nicht mehr in Anspruch nehmen. Damit wird die Videosprechstunde nicht unwirtschaftlich. Der größte Teil der Vergütung erfolgt schließlich über andere Abrechnungsziffern. Dennoch verliert die Videosprechstunde durch das Ende der Anschubfinanzierung bei Ärztinnen und Ärzten naturgemäß an Attraktivität.

„Wenn die Videosprechstunde einen festen Platz in der Gesundheitsversorgung erhalten soll, dann ist eine sinkende Vergütung nicht hilfreich“, meint Dr. Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH. „Die Anschubfinanzierung war ein starkes Signal für den Willen, die Videosprechstunde in die Versorgung zu bringen. Ein solches Signal fehlt jetzt.“

Um die Finanzierungslücke von 150 bis 500 Euro pro Quartal schnell zu schließen, könnte etwa über eine Anhebung des Technikzuschlags diskutiert werden. Dieser ist mit 40 Punkten bewertet und beträgt damit etwa 4,39 Euro pro Fall. Allerdings gilt hier ein Limit von rund 200 Euro. Dieses Limit könnte erhöht werden, um die Ausfälle aus der Anschubfinanzierung dauerhaft zu kompensieren.

15. März 2021

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