Die ausschließliche Fernbehandlung kommt nach Baden-Württemberg

Januar 21, 2021
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Redaktion

Videosprechstunde auch für Neupatienten

Vom 01. Juni an erlaubt Baden-Württemberg die ausschließliche Fernbehandlung. Die wird somit auch außerhalb von Modellprojekten und ohne einen vorherigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich. Die Landesärztekammer reagiert damit auf den gestiegenen Bedarf im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Als die Landesärztekammer Baden-Württemberg im Jahr 2016 die Fernbehandlung erlaubte, war sie damit bundesweit Vorreiter. Allerdings hatte der Passus in der Berufsordnung für Ärzte seitdem einen Haken. Denn nur in Modellprojekten, die über eine Genehmigung der Landesärztekammer verfügten, durften Videosprechstunden auch bei Neupatienten zum Einsatz kommen. In der Regelversorgung war die digitale Arztkonsultation nur als ergänzendes Kommunikationsmittel gedacht und somit auf Bestandspatienten beschränkt.

Auch nachdem die Bundesärztekammer 2018 die Muster-Berufsordnung modernisierte und mit großer medialer Aufmerksamkeit eine Empfehlung für die ausschließliche Fernbehandlung aussprach, blieb im Ländle alles beim alten. Fünf Modellprojekte erhielten bis heute eine Genehmigung für die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung, den allermeisten Patienten blieb der direkte Zugang zur Telemedizin aber verwehrt.

Jetzt hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung revidiert. Dabei kommt der Wortlaut der Muster-Berufsordnung zum Einsatz, der von den meisten Landesärztekammern bereits übernommen wurde. Abgesehen von Brandenburg ist Baden-Württemberg damit die letzte Ärtzekammer-Region, die sich für die ausschließliche Fernbehandlung öffnet. Inkrafttreten wird die Änderung am 01. Juni.

Zahlreiche Ärzte in Baden-Württemberg setzen die Videosprechstunde arztkonsultation.de bereits ein. „Wir freuen uns ausdrücklich über die neuen Möglichkeiten, die in Baden-Württemberg ab Juni mit der Videosprechstunde einhergehen“, sagt Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH. „Die überfällige Entscheidung der Landesärztekammer ist ein richtiges Signal, vor allem mit Blick auf die Corona-Pandemie, die noch lange nicht überwunden ist. Jeder Patient, der nicht in die Praxis kommt, senkt die Infektionsgefahr für alle Beteiligten. Gerade Angehörige von Risikogruppen müssen medizinische Hilfe soweit möglich auch ohne persönlichen Praxisbesuch erhalten können.“

„Deshalb hoffen wir, dass die ausschließliche Fernbehandlung viele Praxisinhaber in Baden-Württemberg motiviert, jetzt auch eine Videosprechstunde anzubieten“, so Zeggel. Ärzte und Therapeuten, die sich , können die Videosprechstunde mit dem Aktionscode COVID-AK8 noch bis zum 31. August kostenfrei nutzen.

Weitere Infos zur ausschließlichen Fernbehandlung erhalten Sie in der und auf der dazugehörigen der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

20. Mai 2020

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