Endspurt für die Telemedizin-Förderung in NRW

Januar 31, 2020
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Redaktion

Antragsfrist endet am 16. Februar 2020

Nur noch für kurze Zeit können Ärzte in NRW eine Förderung für die Anschaffung der beantragen. Bis zu 90 Prozent der Kosten werden erstattet. Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) als auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nehmen noch Anträge entgegen.

Technisch ist die Videosprechstunde eine ausgereifte Technologie. In Modellprojekten kann sie das auch immer wieder unter Beweis stellen, nur in der Regelversorgung konnte sich die Videosprechstunde noch nicht flächendeckend etablieren. In NRW will die Landesregierung das mit einem Förderprogramm ändern, das in Kürze aber ausläuft.

Zwei Millionen Euro stehen landesweit zur Verfügung, um die Anschaffung von Videosprechstunden zu unterstützen. Erstattet werden beispielsweise Hardware-Komponenten wie ein zweiter Bildschirm, eine Webcam, ein Mikrofon oder Lautsprecher. Darüber hinaus können auch Schulungen gefördert werden. Niedergelassene Ärzte erhalten bis zu 90 Prozent dieser Kosten erstattet. Pflegeheime können bis zu 60 Prozent ihrer Anschaffungskosten aus dem Förderprogramm finanzieren. Auch Psychotherapeuten und Vertragsärzte ohne eigene Praxis können eine Förderung erhalten.

Der Zuschuss ist unabhängig von allen anderen Förderinstrumenten. Ärzte, die auf das Angebot eingehen, können also auch die im Bewertungsmaßstab festgelegte Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde (GOP 01450 EBM) in voller Höhe anrechnen. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass ein eingesetzt wird.

Der Förderbetrag wird jeweils zur Hälfte von der KVWL und der KVNO verteilt. Ein einfaches Formular bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung reicht aus, um die Förderung zu beantragen. Allerdings ist nun schnelles Handeln gefragt, denn die Antragsfrist endet am 16. Februar.

31. Jan. 2020

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