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Neue GOP für Telekonsile

Juni 7, 2020
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Redaktion

Zusammenarbeit per Video wird belohnt

Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit werden in der Gesundheitsversorgung immer wichtiger. Video-Telekonsile sind dafür ein wichtiges Mittel, das der Bewertungsausschuss deshalb jetzt mit drei neuen GOP belohnt. Wie bei einer gewöhnlichen kann außerdem der Technikzuschlag abgerechnet werden. Wir erklären die neue Vergütung für Telekonsile per Video.

Für das Einholen eines Telekonsils können Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte 12,09 Euro erhalten. Die GOP 01670 gilt als Zuschlag (GOP) zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale und setzt voraus, dass der Patient der Besprechung mit einem Kollegen zugestimmt hat. Der Arzt oder Psychotherapeut, der das Telekonsil einholt, kann pro Fall außerdem einmal den Technikzuschlag von 4,39 Euro geltend machen. Dafür wird die GOP 01450 angegeben, die auch bei Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten zum Einsatz kommt. Einschließlich des Technikzuschlags liegt die Vergütung pro eingeholtem Telekonsil bei 16,48 Euro.

Die neue GOP 01671 rechnen Ärzte und Psychotherapeuten ab, die ihre Expertise im Rahmen eines Telekonsils einem Kollegen zur Verfügung stellen. Die Grundvergütung für die fachliche Beurteilung per Telekonsil beträgt 14,06 Euro und beinhaltet auch die Erstellung eines dazugehörigen Berichts und die elektronische Übermittlung dieses Berichts. Wenn ein Telekonsil mehr als zehn Minuten in Anspruch nimmt, können Ärzte und Psychotherapeuten nach weiteren fünf Minuten die GOP 01672 abrechnen. Der Zuschlag für längere Telekonsile ist maximal drei Mal pro Telekonsil möglich und wird jedes Mal mit einem Zuschlag für 7,14 Euro belohnt. Nach 25 Minuten ist somit die maximale Vergütung von 35,48 Euro erreicht.

Überblick über die GOP für Telekonsile

  • Einholen eines Telekonsils: GOP 01670, vergütet mit 12,09 Euro
  • Technikzuschlag: GOP 01450, vergütet mit 4,39 Euro
  • Fachliche Beurteilung per Telekonsil: GOP 01671, vergütet mit 14,06 Euro
  • Zuschlag für längere Telekonsile: GOP 01672, vergütet mit 7,14 Euro (bis zu drei Mal pro Behandlungsfall)

Wann lohnt sich ein Telekonsil?

Nutzt ein Arzt oder Psychotherapeut die Videosprechstunde nur, um damit Telekonsile einzuholen, kann damit pro Fall eine Vergütung von 16,48 Euro erzielt werden. Die Videosprechstunde arztkonsultation.de lohnt sich in diesem Fall schon ab dem dritten Telekonsil. Je nach Dauer des Konsils können Ärzte und Psychotherapeuten, die Kollegen mit ihrer Expertise aushelfen, die Kosten der Technik schon nach zwei bis vier Telekonsilen refinanziert haben. Wichtig ist dabei, dass alle hierfür eingesetzten GOP vollständig extrabudgetär abgerechnet werden.

07. Juni 2020

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