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Telemedizin bei Covid-19 wird Teil der Regelversorgung

März 28, 2022
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Redaktion

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass die telemedizinische Versorgung von Patient:innen mit Covid-19 künftig in der Regelversorgung stattfindet. In der Vergangenheit waren telemedizinische Beratungen bei intensivpflichtigen Covid-19-Patient:innen noch Teil einer Sonderregel.

Während der Corona-Pandemie wurden Krankenhäuser bei der Behandlung von Corona-Intensivpatient:innen immer wieder per Telemedizin von Herz- und Lungenzentren unterstützt. Das Expertenwissen dieser Zentren wird weiterhin gebraucht – die Erfahrungen mit dem Modell sind sehr positiv. Daher überführt der G-BA die telemedizinischen Beratungen im Rahmen der Covid-19-Behandlung in die Regelversorgung. Die vier sogenannten IDV-Zentren, die diese Aufgabe bisher geschultert haben, werden dabei allerdings an Bedeutung verlieren. Denn in den Bundesländern gibt es inzwischen genügend Einrichtungen, die die Aufgaben der spezialisierten Zentren übernehmen können.

Um diese Umstellung zu gestalten, führt der G-BA finanzielle Zuschläge für die telemedizinische Beratung von Coronapatient:innen ein. Als Voraussetzung für die Finanzierung gelten neue Qualitätsstandards, die auf Erfahrungen aus verschiedenen telemedizinischen Projekten basieren.

Gute Erfahrungen mit Telemedizin für Covid-19-Patient:innen

Im Innovationsfonds-Projekt Telnet@NRW wurde bisher erfolgreich erprobt, wie telemedizinische Beratungen in der Intensivmedizin und Infektiologie funktionieren können – auch bei Patient:innen mit Covid-19. Die digitale Infrastruktur hat sich in dem Projekt bewährt. Auswertungen zeigen, dass die Behandlungsqualität signifikant gesteigert werden konnte.

Ähnlich positive Erfahrungen verzeichnet das Virtuelle Krankenhaus NRW. Seit März 2020 konnten in diesem telemedizinischen Netzwerk über 500 Coronapatient:innen mit schweren Verläufen per Videosprechstunde versorgt werden. Mittlerweile sind 140 Krankenhäuser an das digitale Versorgungsnetz angeschlossen.

Der Erfolg der telemedizinischen Covid-Behandlung ist ein gutes Beispiel für den Mehrwert, den die Videosprechstunde in komplexen Versorgungssituationen bieten kann. Mit der Übernahme in die Regelversorgung werden Coronapatient:innen bundesweit und dauerhaft von diesen Erfahrungen profitieren.

28. März 2022

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