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Warum wir das Fallzahl-Limit der Videosprechstunde abschaffen sollten

April 1, 2021
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Redaktion

Kommentar

Obwohl die Telemedizin als zukunftsträchtig gilt, wird die Technologie immer noch mit zu vielen Restriktionen konfrontiert. Dass die Weiterentwicklung gleichzeitig gefördert und gehemmt wird, kann Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH, nicht nachvollziehen. Er fordert ein Ende der Fallzahl-Quote.

Von allen Seiten wird die Telemedizin als Problemlöser gelobt. Schließlich bringt die Ärzte und Patienten näher zusammen und vernetzt Gesundheitsexperten. Mit Fördermitteln nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll deshalb nicht zuletzt die Einführung der beschleunigt werden. Auch die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) verweist in einem aktuellen auf das weiterhin sehr hohe ungenutzte Potenzial der Videosprechstunde. Rückenwind für die Videosprechstunde gibt es also mehr als genug, könnte man meinen. In der Realität stimmt das leider nur bedingt.

Eine Regelung macht besonders deutlich, wie eingeschränkt die Fernbehandlung derzeit noch ist: Das Fallzahl-Limit für die Videosprechstunde. Eigentlich dürfen Ärzte in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung zurzeit nur 20 Prozent ihrer Patienten per Video sprechen. Wegen der Pandemie ist das Limit aber temporär ausgesetzt. Ab dem Sommer soll dann, sofern das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) in Kraft tritt, eine Grenze von 30 Prozent gelten.

Warum 30 Prozent? Jedenfalls nicht, weil im Schnitt drei von zehn Fällen vernünftig per Video behandelt werden können. Das hängt von stark von der Fachgruppe ab. In der Psychotherapie oder in der Dermatologie sind es wahrscheinlich deutlich über 30 Prozent, in anderen Fachgruppen vielleicht weniger. Die Schwelle von 30 Prozent spiegelt also keine Tatsachen der Versorgungsrealität wider, sondern das Level der Skepsis, dass der Videosprechstunde noch entgegengebracht wird. Insofern ist das Fallzahl-Limit am ehesten ein Gradmesser für das Vertrauen der Gesundheitspolitik in die Videosprechstunde – oder ein Barometer für das Vertrauen in die Kompetenz aller Behandler. Denn letztlich muss jeder Leistungserbringer im Einzelfall selbst entscheiden, ob eine Patientin oder ein Patient per Video angemessen behandelt werden kann. Und wer denkt eigentlich an die Patienten, die nach einer Reihe von Videosprechstunden wieder in die Praxis müssen, nur weil die Quote von 20 oder 30 Prozent ausgeschöpft wurde?

Schön ist immerhin, dass die Quote als Vertrauensbarometer zukünftig um zehn Prozent steigen soll. Vor allem in der Psychotherapie wird das aber nicht ausreichen, denn . Grund dafür ist der widersprüchliche Ansatz, Telemedizin gleichzeitig zu fördern und zu behindern. Eine Abschaffung der überflüssigen Maximalquote wäre deshalb der richtige Schritt. In der Pandemie hat sich die Aussetzung des Fallzahl-Limits schließlich bewährt.

01. Apr. 2021

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