Baden-Württemberg: Neue HzV-Förderung für die Videosprechstunde

Februar 24, 2021
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Redaktion

Gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg haben die Vertragspartner in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) neue Abrechnungsregeln für Fernbehandlungen getroffen. Diese gelten seit Oktober. Analog zur Förderung der Fernbehandlung in der HzV sollen bald auch Fachärzte neue Abrechnungsmöglichkeiten erhalten.

Die Pandemie hat gezeigt, dass die die Möglichkeiten der Arzt-Patienten-Kommunikation sinnvoll ergänzt. In den zurückliegenden Monaten gab es deshalb pandemische Sonderregelungen zur ärztlichen Versorgung per Videosprechstunde. Die neue Vereinbarung für die HzV schafft jetzt neue Fördermöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg. Mit den neuen Abrechnungsregeln wird der Kontakt durch eine Videokonsultation dauerhaft finanziert. Der persönliche und telemedizinische Kontakt wird dabei gleichgestellt. Der Arztbesuch per Videosprechstunde und der Arztbesuch vor Ort wird zukünftig also mit der gleichen Pauschale abgerechnet.

Videosprechstunde nicht mehr im Nachteil

Im Rahmen der Regelversorgung ist die Fernbehandlung zur Zeit noch schlechter aufgestellt als der persönliche Kontakt in der Arztpraxis, meint der Vorstandsvorsitzende von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner. Das liegt etwa an den Chronikerzuschlägen. Diese finden aktuell keine Berücksichtigung. Auch die Anzahl der Behandlungsfälle ist bisher . Die neu festgelegten Regelungen untermauern die Relevanz der Videosprechstunde hingegen und sind auch aus diesem Grund richtungsweisend für die HzV.

Neue HzV-Regeln geben Videosprechstunde einen höheren Stellenwert

Durch die dauerhafte Förderung des telemedizinischen Kontakts haben die HzV-Vertragspartner in Baden-Württemberg neue Impulse gesetzt. Der eingeschlagene Weg trägt in den nächsten Monaten dazu bei, das Infektionsrisiko weiter einzudämmen. Außerdem können damit auch in Zukunft vermeidbare Praxisbesuche reduziert werden. Ähnliche Regelungen könnten deshalb bald auf Fachärzte zukommen. Für sie sollen entsprechende Ergänzungen zum Jahreswechsel erfolgen und auch dort eine dauerhafte Förderung der telemedizinischen Behandlung ermöglichen.

24. Feb. 2021

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