Treffen Sie unser Team auf der DMEA in Berlin. Vom 25 - 27.04.2023 finden Sie uns in Halle 6.2, Stand B-108.

Freie Fahrt für die Videosprechstunde

Januar 21, 2019
/
Redaktion

Der Gesetzgeber fördert den breiten Einsatz der Videosprechstunde

Das PpSG – das am 01.01.2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – hat es bezüglich der Telemedizin und insbesondere der Anwendung der Videosprechstunde in sich.

Alle bestehenden Restriktionen - sowohl bezüglich der Anwendung und Honorierung (gemäß EBM) durch einzelne Arztgruppen als auch bezogen auf bestimmte Diagnosen – werden gestrichen. Der Gesetzgeber möchte die Entscheidung darüber, ob eine Behandlung in Form einer Videosprechstunde stattfindet, nun der Fachkunde und dem Verantwortungsbewusstsein des Arztes bzw. des Psychotherapeuten überlassen.

Das Anwendungsgebiet der Videosprechstunde wird erweitert: Auch Zahnärzte sollen die Videosprechstunde nutzen und abrechnen können – vor allem in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, um dort, besonders in Form von Fallkonferenzen, Patienten besser erreichen und versorgen zu können. Pflegeeinrichtungen sollen durch die neue Technologie in die Lage versetzt werden, leichter und besser auf ärztliche Dienste zurückgreifen zu können.

Für alle Bereiche soll der Bewertungsausschuss zum 01. April „entsprechende Anpassungen“ beschließen. Ergo: es soll mehr Geld in diesen Bereich fließen. Man erwartet Mehrkosten für die Videosprechstunde in der Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrages. Zusammenfassend kann man sagen, dass in „alle Richtungen“ gearbeitet wurde: weniger Restriktion, erweiterte Anwendungsgebiete, mehr Anreize. Wir sind gespannt, wie die neuen Rahmenbedingungen auf die Innovations- und Technologiefreundlichkeit wirken.

Die arztkonsultation ak GmbH steht jedenfalls für die breite Anwendung der Telemedizin im medizinischen Alltag bereit.

21. Jan. 2019

Bleiben Sie rund um das Thema Telemedizin auf dem Laufenden. Mit unserem Newsletter:

    Ich möchte den Newsletter bekommen