Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) fördert verschiedene Telemedizin-Projekte. Durch die Förderung werden neuartige telemedizinische Ansätze erprobt. Das Ziel ist dabei die Weiterentwicklung der Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Telemedizin-Projekt wurde mit Erfolg abgeschlossen, weitere Telemedizin-Projekte erhalten ab 2022 Unterstützung aus dem Innovationsfonds.
Im Innovationsfonds werden ausschließlich Projekte gefördert, die potenziell dauerhaft Teil der gesetzlichen Versorgung werden können. Ob sich eine Einführung in die Regelversorgung lohnt, wird mithilfe der Finanzierung erprobt – auch in der Telemedizin. Nicht allen Förderprojekten gelingt der Sprung in die reguläre Versorgung. Daher ist es umso bemerkenswerter, wenn ein Telemedizin-Projekt eine entsprechende Empfehlung erhält. Ein Blick auf Förderprojekte des Innovationsfonds bietet außerdem einen Vorgeschmack auf mögliche Neuheiten in der Telemedizin.
Viele Patientinnen und Patienten leiden nach einem Aufenthalt auf einer Intensivstation unter Langzeitfolgen. An dieser Stelle setzt das Konzept von ERIC () an. Mithilfe täglicher Televisiten wurden Patientinnen und Patienten nach Krankenhausaufenthalten weiterbetreut. Zusätzlich vernetzt eine E-Health-Plattform stationäre Versorger mit Hausarztpraxen oder Reha-Zentren. Das Telemedizin-Projekt wurde seit 2017 durch den Innovationsfonds gefördert und hat sich in der Praxis bewiesen. Der G-BA hat ERIC für eine Übernahme in die Regelversorgung empfohlen.
2022 beginnt im Innovationsfonds die Förderperiode für mehrere neue Telemedizin-Projekte. Der G-BA finanziert allein drei telemedizinische Vorhaben unter der Leitung der Berliner Charité. Die Projekte laufen über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren und erhalten jeweils drei bis neun Millionen Euro aus dem Innovationsfonds:
15. Feb. 2020