
Krankschreibung per Video wird erweitert
Die Krankschreibung per Video ist nicht nur in Pandemiezeiten ein nützliches Instrument. Deshalb wird jetzt diskutiert, wie die Krankschreibung per Video dauerhaft erleichtert werden kann. Ein Ergebnis soll Anfang 2022 vorliegen.
Die Pandemie hat gezeigt, wie hilfreich der Arztbesuch per in vielen Situationen sein kann. Das gilt nicht zuletzt für die Krankschreibung per Video, die zuerst im Juli 2020 beschlossen wurde und ist.
Dabei sind allerdings einige Limitationen zu beachten. So kann eine Krankschreibung per Video maximal für sieben Tage ausgestellt werden. Folgebescheinigungen sind nur dann per Videosprechstunde möglich, wenn die Krankschreibung ursprünglich nicht per Video ausgestellt wurde.
In Zukunft könnte diese Begrenzung möglicherweise gelockert werden. So will es der Gesetzgeber im DVPMG (Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz). Das Gesetz enthält nicht direkt eine Neuregelung der Fernbehandlung. Stattdessen wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Fernbehandlung neu zu regulieren.
Diesen Prozess hat der G-BA jetzt begonnen. Dabei soll es vor allem darum gehen, weitere Fälle zu definieren, in denen eine Krankschreibung auch per Videosprechstunde ausgestellt werden kann. So wird der Nutzen der Fernbehandlung erweitert, ohne dass die Rechtssicherheit der Krankschreibungen darunter leidet.
Die Beratungen des G-BA sollen rund sechs Monate dauern. Ein Ergebnis kann also Anfang 2022 erwartet werden. Dann steht fest, in welchen Fällen die Krankschreibung per Video in Zukunft zusätzlich möglich wird und unter welchem Umständen Begrenzungen aufgehoben werden.
15. Feb. 2020

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