Neue Regeln für die Authentifizierung bei der Fernbehandlung

Mai 1, 2020
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Redaktion

Vergütung der Videosprechstunde steigt um 1,08 Euro

Eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband betrifft die Authentifizierung von Versicherten bei der ausschließlichen Fernbehandlung. Künftig bestätigen Patienten ihre Identität durch das Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte in der .

Die neue Anlage zum Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), die mit der Nummer 4b bezeichnet ist, legt fest, wie genau die Authentifizierung von Patienten im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung abläuft. Patienten müssen demzufolge ihre Versichertenkarte vorzeigen und dem Arzt die darauf angegebenen persönlichen Daten nennen. Das umfasst auch die Versichertennummer. Schließlich müssen Patienten noch mündlich bestätigen, dass der Versicherungsschutz aktuell existiert.

Verzichten können Ärzte auf dieses Verfahren, wenn ein Patient im laufenden Quartal oder im vorhergehenden Quartal bereits bei dem Arzt in Behandlung war. In diesem Fall müssen die Patienten nur mündlich bestätigen, dass ihr Versichertenstatus unverändert ist. Zur Abrechnung werden dann die Stammdaten aus der bestehenden Patientendatei eingesetzt.

Für den Aufwand der Authentifizierung werden Ärzte mithilfe der neuen vergütet. Diese ist rückwirkend ab dem 01. Oktober 2019 bei jeder Fernbehandlung per Videosprechstunde anwendbar und wird mit 10 Punkten bewertet. Das entspricht derzeit 1,08 Euro.

Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH, sieht die neuen Regeln positiv: „Praktikable Lösungen wie diese können dazu beitragen, dass die Videosprechstunde ihre Akzeptanzprobleme überwindet. Einerseits weil dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird, andererseits weil damit die Vergütung der Videosprechstunde steigt, wenn auch nur geringfügig. Insgesamt ist die Vereinbarung zwar nur ein kleiner Schritt, aber in die richtige Richtung.“

12. Dez. 2019

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