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Telemedizin im Rettungsdienst – Experimentierklausel erleichtert Projekte

Januar 23, 2021
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Redaktion

Im Dezember 2021 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet – und damit auch eine sogenannte Experimentierklausel. Sie erleichtert die Erprobung telemedizinischer Konzepte.

Bereits im Oktober des letzten Jahres hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt angekündigt, das Rettungsdienstgesetz, um eine Regelung zur Erleichterung der Telemedizin im Rettungsdienst zu erweitern. Die Innenministerin des Bundeslandes, Tamara Zieschang, betonte, dass dem Rettungsdienst mehr Rechtssicherheit gegeben werden soll, wenn Telemedizin-Projekte getestet werden. Die Klausel ermöglicht, dass neue Konzepte rechtssicher erprobt werden, dass Rettungsdienste praktische Erfahrung mit der Telemedizin sammeln und dass diese Erfahrung evaluiert werden kann. Die Ausnahmeregelung für die Präklinik ist zeitlich befristet. Nach ihrem Ablauf könnte sie Grundlage für eine Gesetzesänderung sein – möglicherweise auch in weiteren Bundesländern.

Vitaldaten direkt an die Notaufnahme übermitteln

In einem Testprojekt könnten Rettungsdienste beispielsweise Vitaldaten aus dem Rettungswagen oder Rettungshubschrauber direkt an Kliniken übermitteln. Damit kann sich das medizinische Personal besser auf den Notfall vorbereiten und die medizinische Versorgung vor Ort im besten Fall beschleunigen. Das nötige Arzt-zu-Arzt-Gespräch zur Besprechung der im Rettungswagen aufgenommen Vitaldaten wird dadurch erleichtert. In Sachsen-Anhalt ist geplant, dass jeder Rettungswagen sowie Rettungshubschrauber Tablets erhält, um an entsprechenden Versuchen teilzunehmen. Das Land folgt damit dem Beispiel Nordrhein-Westfalens. Hier ist die telemedizinische Ausstattung der Rettungsdienst bereits weit vorangeschritten.

Telenotarzt in der Erprobung

Telemedizin im Rettungsdienst kann dabei auch in Form einer telenotärztlichen Versorgung stattfinden. Ein Notarzt oder eine Notärztin wird hierfür aus der Ferne per Videosprechstunde an den Einsatzort zugeschaltet. Eine ärztliche Begutachtung ist dadurch auch ohne die Wegstrecke möglich. Das bedeutet insbesondere für den ländlichen Raum eine wesentliche Verbesserung der notärztlichen Verfügbarkeit. Dabei ist nicht nur eine visuelle Fernbehandlung, sondern beispielsweise auch eine Analyse von Echtzeit-Vitaldaten möglich. Auch hierfür plant Sachsen-Anhang ein Pilotprojekt.

Schnelle Hilfe soll außerdem ein smartphonebasiertes Alarmsystem für Ersthelfer bieten. Zusätzlich zur Telemedizin im Rettungsdienst will das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der Experimentierklausel freiwillige Helfer rufen, wenn ein Notfall eintritt. Qualifizierte Ersthelfer, die sich zufällig in der Nähe des Notfalles befinden, können per Handy-App informiert werden und so den Einsatzort schneller erreichen als der Rettungsdienst. Die Zeit bis zur Behandlung eines medizinischen Notfalls wird dadurch verkürzt.

Initiativen wie die Experimentierklausel in Sachsen-Anhalt zeigen, dass der Rettungsdienst noch schneller und sicherer werden kann. Telemedizin leistet hier einen wertvollen Beitrag zu einer hochwertigen Notfallversorgung – insbesondere im ländlichen Raum.

  • 23. Jan. 2021

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