Unfallversicherung ermöglicht die Videosprechstunde
Sonderregeln wegen Corona
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlaubt Ärzten und Psychotherapeuten die Behandlung von Unfallverletzten per . Für Psychotherapeuten gibt es sogar eine Extra-Vergütung
Die Auswirkungen von Covid-19 erstrecken sich längst auf alle Versorgungsbereiche. Die DGUV hat deshalb in einer offiziellen gegenüber der KBV Erleichterungen für die Behandlung von Unfallverletzten zugesichert. Im Mittelpunkt steht dabei die Videosprechstunde, die den gewöhnlichen Behandlungstermin jetzt vorübergehend ersetzen soll. Dabei hat die Unfallversicherung nicht nur körperliche, sondern auch seelische Verletzungen im Blick. Entsprechend gelten die neuen Möglichkeiten sowohl für Vertragsärzte, beteiligte Ärzte und für Psychotherapeuten.
Rückwirkend ab dem 16. März und anders als im Vertrag Ärzte / Unfallversicherungsträger festgeschrieben, dürfen Ärzte und Psychotherapeuten jetzt Fernbehandlungen durchführen und abrechnen. Dabei muss eine zertifizierte Videosprechstunde wie arztkonsultation.de eingesetzt werden. Außerdem muss bei der Abrechnung die Ziffer Nr. 1 der UV-GOÄ angegeben und ein Hinweis auf die Behandlung per Video ergänzt werden. Für Vertragsärzte und beteiligte Ärzte hat diese Regelung keine besonderen finanziellen Auswirkungen. Sie gilt vorerst bis zum 30.06.2020.
Bei Psychotherapeuten gilt die Erlaubnis der DGUV nicht nur länger, sie ist auch mit einem Vergütungszuschlag verbunden. Bis zum 30.09.2020, also zusätzlich im gesamten dritten Quartal, erhalten sie einen Bonus von 12 € für eine volle Video-Beratungsstunde (50 Minuten) oder 6 € für eine halbe Video-Beratungsstunde (25 Minuten). Dafür schreibt die DGUV allerdings auch Psychotherapeuten vor, dass ein zertifizierter Anbieter eingesetzt wird.
Weitere Erleichterungen gelten beispielsweise für D-Arzt-Berichte oder Unfallmeldungen. Hier werden bis zur Jahresmitte Verzögerungen akzeptiert, zumindest soweit Covid-19 das nötig macht. Mit diesem Maßnahmenbündel will die Unfallversicherung laut ihrer Stellungnahme verhindern, dass Ärzten und Psychotherapeuten wegen der aktuellen Lage „unverhältnismäßige Nachteile“ entstehen.
Alle neuen Regelungen finden Sie in der Vertraglichen Erklärung
20. Apr. 2020