Am 01.07.2026 startet 
voraussichtlich die "Assistierte Telemedizin in Apotheken".
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Assistierte Telemedizin in Apotheken

Die innovative Lösung für eine effiziente Gesundheitsversorgung. Verbinden Sie Ihre Apotheke mit der Zukunft der Medizin.
Hinweis: Vergütung gemäß Schiedsspruch vom 08.05.2026. Inkrafttreten vorbehaltlich 
BMG-Nichtbeanstandung und Beschluss der DAV-Mitgliederversammlung. Stand: 10.05.2026.

Vorteile der Assistierten Telemedizin

Der Einstieg von Apotheken in die Telemedizin bietet viele spannende Möglichkeiten
Wohnortnahe Versorgung
Die Apotheke als erster Anlaufpunkt für viele Patienten
Nahtlose Behandlung
Schnelle und leitliniengerechte Diagnostik und Therapie
Die Apotheke als Partner
Stärkung der Apotheke als lokaler Versorger
Attraktive Vergütung
Komplett neues Erlösmodell für Ihre Apotheke
Jetzt mit Telemedizin starten

Funktionen und Möglichkeiten

Die assistierte Telemedizin in Apotheken ist ein vielfältiges Themengebiet
Beratung zu telemedizinischen Leistungen
Informieren Sie Ihre Kunden umfassend über die Möglichkeiten der Telemedizin und beraten Sie zu den verschiedenen Angeboten.
Medizinische Routineaufgaben
Führen Sie einfache medizinische Routineaufgaben zur Unterstützung ärztlicher telemedizinischer Leistungen durch.
Geschützte Umgebung
Bieten Sie einen separaten, geschützten Raum oder eine Gesundheitsbox für vertrauliche Videosprechstunden an.
Unterstützung bei der Nutzung
Leiten Sie Ihre Kunden an, wie sie telemedizinische Leistungen in Anspruch nehmen können und unterstützen Sie sie bei den ersten Schritten.
ePA-Unterstützung
Beraten Sie zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte bei der elektronischen Patientenakte und ermöglichen Sie Einsichtnahme oder Löschung von Daten.
Videosprechstunde
Stellen Sie die Verbindung zwischen Patienten und Ärzten durch zertifizierte Videosprechstunden-Software her.

Assistierte Telemedizin für Apotheken in Deutschland

Mit assistierter Telemedizin können Apotheken ihre Rolle als wohnortnahe Gesundheitsversorger stärken. Besonders in ländlichen Regionen, kleineren Städten und Stadtteilen mit eingeschränkter ärztlicher Versorgung entsteht ein zusätzlicher Zugang zu medizinischer Beratung per Videosprechstunde.

arztkonsultation unterstützt Apotheken dabei, telemedizinische Leistungen sicher, strukturiert und patientennah in den Apothekenalltag zu integrieren. So können Apotheken in Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen oder Baden-Württemberg digitale ärztliche Beratung mit pharmazeutischer Betreuung vor Ort verbinden.

Für Apotheken bedeutet das: ein erweitertes Leistungsspektrum, mehr Relevanz im lokalen Gesundheitsmarkt und eine stärkere Bindung zu Patientinnen und Patienten in der eigenen Region.
SCHIEDSSPRUCH · MAI 2026

30 € pro Konsultation im Einführungsjahr.

Wer früh startet, refinanziert Einrichtung und Schulung im ersten Jahr. Danach Degression. Die Pauschale gilt pro assistierter Telemedizin-Leistung — inklusive Arbeitsleistung und Technikpauschale.

Zeitraum Pauschale Stufe
01.07.2026 – 30.06.2027 30,00 € Einführung
01.07.2027 – 30.06.2028 25,50 € 1. Degression
01.07.2028 – 30.06.2029 23,00 € 2. Degression
ab 01.07.2029 21,50 € Zielniveau

Drei neue Sonderkennzeichen werden eingeführt — Abrechnung über das Apothekenrechenzentrum. Quelle: Schiedsspruch 08.05.2026, ABDA, Pharmazeutische Zeitung.

So funktioniert es

Ein sicherer, leitliniengerechter Prozess garantiert reibungsfreie Umsetzung
Schritt 1
Terminvereinbarung
Der Patient findet Ihre Apotheke mit telemedizinischem Angebot und vereinbart einen Termin über Ihr Online-Portal, telefonisch oder direkt vor Ort.
Schritt 2
Erstberatung in der Apotheke
Das Apothekenpersonal berät den Patienten zu seinen Beschwerden und zu den Möglichkeiten der Assistierten Telemedizin.
Schritt 3
Videosprechstunde
In einer geschützten Umgebung in Ihrer Apotheke nimmt der Patient an einer Videosprechstunde mit einem Arzt teil. Ihr geschultes Personal steht unterstützend zur Seite.
Schritt 4
Medizinische Unterstützung
Bei Bedarf führt Ihr Personal einfache Messungen wie Blutdruck, Temperatur oder Schnelltests durch, um die ärztliche Diagnose zu unterstützen.
Schritt 5
Behandlung & E-Rezept
Der Arzt stellt eine Diagnose und verordnet bei Bedarf Medikamente über ein E-Rezept, das direkt in Ihrer Apotheke eingelöst werden kann.
Schritt 6
Pharmazeutische Beratung
Ihr Apothekenpersonal berät den Patienten zur Medikation und begleitet ihn während der Therapie.

Assistierte Telemedizin in Apotheken - allgemeine Fragen und Antworten

Was ist assistierte Telemedizin in Apotheken?
Assistierte Telemedizin bedeutet, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke Unterstützung bei der Nutzung digitaler ärztlicher Leistungen erhalten. Dazu können Videosprechstunden, technische Begleitung, E-Rezept-Prozesse und pharmazeutische Beratung gehören.
Für welche Apotheken eignet sich assistierte Telemedizin?
Das Angebot eignet sich für Apotheken in Städten, Stadtteilen und ländlichen Regionen, die ihr Leistungsspektrum erweitern und ihre Rolle als wohnortnaher Gesundheitsstandort stärken möchten.
Können Apotheken damit regionale Versorgungslücken adressieren?
Ja. Besonders in Regionen mit eingeschränkter ärztlicher Verfügbarkeit kann die Apotheke als unterstützender Ort für digitale ärztliche Beratung einen niedrigschwelligen Zugang schaffen.
Wie profitieren Apotheken lokal von Telemedizin?
Apotheken können neue Services anbieten, Patientinnen und Patienten stärker binden und sich als moderner Gesundheitsstandort in ihrer Stadt oder Region positionieren.
Ist assistierte Telemedizin auch für ländliche Regionen relevant?
Ja. Gerade in ländlichen Regionen kann die Kombination aus Apotheke vor Ort und ärztlicher Videosprechstunde helfen, Wege zu verkürzen und Versorgung besser zugänglich zu machen.

Häufige Fragen Abrechnung der assistierten Telemedizin in Apotheken

Sie haben Fragen
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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die assistierte Telemedizin in Apotheken wird über drei neue Sonderkennzeichen abgerechnet, die mit dem Schiedsspruch vom 08.05.2026 zwischen DAV und GKV-Spitzenverband festgelegt wurden. Die Vergütung ist eine Pauschale pro erbrachter Leistung — inklusive Arbeitsleistung und Technikanteil. Sie müssen also nicht Personal- und Geräteanteile separat abrechnen.

Was Sie als Apotheke abrechnen: die Assistenzleistung selbst — Bereitstellung des Raums bzw. der Telemedizinbox, Einweisung und Begleitung der Patient:innen, ggf. Erfassung von Vitalparametern, Beratung und technische Unterstützung.

Was über die Regelversorgung läuft: die ärztliche Videosprechstunde und die strukturierte Ersteinschätzung nach Anlage 31c BMV-Ä rechnen die behandelnden Ärzt:innen separat über den EBM ab — das ist nicht Ihr Abrechnungsweg.

Wie hoch ist die Vergütung?

Der Schiedsspruch sieht eine degressive Staffelung über vier Jahre vor:

ZeitraumVergütung pro Fall
01.07.2026 – 30.06.202730,00 €
01.07.2027 – 30.06.202825,50 €
01.07.2028 – 30.06.202923,00 €
ab 01.07.202921,50 €

Die Anschubvergütung im ersten Jahr ist bewusst höher angesetzt, um Erstinvestitionen in Raumlösung und Technik mit abzufedern.

Welche Leistungen sind in der ersten Stufe abrechenbar?

In der Startphase ab 01.07.2026 zwei Leistungen:

  1. Assistierte Videosprechstunde — Begleitung und Unterstützung der Patient:innen während einer ärztlichen Videosprechstunde in der Apotheke.
  2. Strukturierte Ersteinschätzung nach Anlage 31c BMV-Ä — bei unbekannten Patient:innen ohne bestehende Arzt-Patient-Beziehung.

Weitere Leistungen aus § 129 Abs. 5h SGB V (einfache medizinische Routineaufgaben, ePA-Unterstützung) sind im Gesetz vorgesehen, aber leistungsrechtlich noch nicht ausgestaltet und daher in dieser Stufe nicht abrechenbar.

Wer trägt die Technikkosten?

Die Technikpauschale ist in den 30 € enthalten. Eine separate Abrechnung der Telemedizinbox, Software oder Geräte gegenüber den Krankenkassen ist nicht vorgesehen. Unser Modell deckt die technische Infrastruktur ab, damit Sie keine Investition vorab tätigen müssen — Details dazu klären wir individuell im Angebot.

Wann beginnt die Abrechenbarkeit?

Frühestens ab dem 01.07.2026, unter Vorbehalt:

  • der BMG-Nichtbeanstandung des Schiedsspruchs (Prüffrist 1 Monat) und
  • der DAV-Mitgliederversammlung.

Sobald beide Schritte abgeschlossen sind, sind die Sonderkennzeichen über die übliche Apothekenabrechnung mit den Rechenzentren nutzbar.

Was muss ich vorbereiten?

Ihre TI-Grundanbindung (SMC-B, Konnektor, KIM) ist durch das E-Rezept bereits vorhanden und wird mitgenutzt — Sie müssen also keine neue TI-Infrastruktur aufbauen. Auch eine eigene § 365 SGB V-zertifizierte Videosprechstunden-Software müssen Sie nicht lizenzieren: Die Zertifizierungspflicht trifft die Ärztin/den Arzt als Leistungserbringer, nicht die Apotheke. Sie treten der Videosprechstunde lediglich als Endpunkt bei — über die Plattform, auf der auch unser Arztnetzwerk arbeitet (arztkonsultation ist selbst § 365-zertifiziert).

Was Sie konkret vorbereiten: räumliche Lösung (separater Raum oder Telemedizinbox), Hardware (PC/Tablet, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher), geschultes Personal und einen klaren Prozess für die Patient:innenbegleitung. Raum, Hardware, Software-Endpunkt, Arztanbindung und Schulung liefern wir als Komplettpaket — Sie erhalten ein einsatzfertiges Setup zum Stichtag.

Anschrift
arztkonsultation ak GmbH
Schusterstraße 3
19055 Schwerin
Deutschland
Kontakt
Tel: +49 385 5183 000-0
Montag - Freitag
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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