Der DAV hat entschieden. Am 01.07.2026 startet die "Assistierte Telemedizin in Apotheken".
Jetzt kostenfrei informieren

Assistierte Telemedizin in Apotheken

Ihre schlüsselfertige Plattform.

Ob als direkt einsatzbereite Komplettlösung inklusive Arztressourcen oder als nahtlos integrierter technischer Dienst für bestehende Apotheken-Software – wir liefern die zertifizierte Infrastruktur und die medizinischen Netzwerke für die Zukunft der Versorgung.
Hinweis: Vergütung gemäß Schiedsspruch vom 08.05.2026. Inkrafttreten vorbehaltlich 
BMG-Nichtbeanstandung und Beschluss der DAV-Mitgliederversammlung. Stand: 10.05.2026.

Vorteile der Assistierten Telemedizin

Der Einstieg von Apotheken in die Telemedizin bietet viele spannende Möglichkeiten
Wohnortnahe Versorgung
Die Apotheke als erster Anlaufpunkt für viele Patienten
Nahtlose Behandlung
Schnelle und leitliniengerechte Diagnostik und Therapie
Die Apotheke als Partner
Stärkung der Apotheke als lokaler Versorger
Attraktive Vergütung
Komplett neues Erlösmodell für Ihre Apotheke
Jetzt mit Telemedizin starten

Technischer Infrastrukturanbieter & Medizinische Netzwerke – Maximal flexibel

Für Apotheken-Software-Anbieter (API-Integration)
Integrieren Sie unsere zertifizierte Telemedizin-Technologie per Video-API direkt in Ihre bestehende Warenwirtschaft oder Plattform.
Inklusive Arztressourcen
Auf Wunsch liefern wir nicht nur die Technik, sondern auch den Zugang zu den benötigten Arztnetzwerken – für eine sofort einsatzbereite Komplettlösung.
Volle Software-Kompatibilität
Unsere Technologie ist darauf ausgelegt, flexibel in bestehende Apotheken-Systeme integriert zu werden. Ideal für Software-Häuser, die eine bewährte White-Label- oder API-Lösung suchen.
Flexibler Arzt-Zugang oder eigene Netze
Nutzen Sie unsere integrierten Arztressourcen für die telemedizinische Beratung oder binden Sie eigene, lokale Arztnetzwerke an – Sie behalten die Kontrolle.

Funktionen und Möglichkeiten

Die assistierte Telemedizin in Apotheken ist ein vielfältiges Themengebiet
Beratung zu telemedizinischen Leistungen
Informieren Sie Ihre Kunden umfassend über die Möglichkeiten der Telemedizin und beraten Sie zu den verschiedenen Angeboten.
Medizinische Routineaufgaben
Führen Sie einfache medizinische Routineaufgaben zur Unterstützung ärztlicher telemedizinischer Leistungen durch.
Geschützte Umgebung
Bieten Sie einen separaten, geschützten Raum oder eine Gesundheitsbox für vertrauliche Videosprechstunden an.
Unterstützung bei der Nutzung
Leiten Sie Ihre Kunden an, wie sie telemedizinische Leistungen in Anspruch nehmen können und unterstützen Sie sie bei den ersten Schritten.
ePA-Unterstützung
Beraten Sie zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte bei der elektronischen Patientenakte und ermöglichen Sie Einsichtnahme oder Löschung von Daten.
Videosprechstunde
Stellen Sie die Verbindung zwischen Patienten und Ärzten durch zertifizierte Videosprechstunden-Software her.

Unser Angebot für Apotheken

Alle Services rund um assistierte Telemedizin in Apotheken aus einer Hand
Wir gehen lieber sicher:
KBV-Zertifizierung
ISO27001
C5-Testat
Gebaut und gehostet in DE
Beratung über den gesamten Versorgungsprozess
Jede Apotheke ist anders – räumlich, personell und in ihrem Versorgungsauftrag. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und entwickeln einen tragfähigen Versorgungspfad für assistierte Telemedizin: von der baulichen Umsetzung (Raum-in-Raum, Gesundheitsbox oder separater Behandlungsraum) über die rechtssichere Einbindung von Ärzt:innen bis zu Workflows für Ihr Team.

Sie profitieren von über zehn Jahren Erfahrung in der Konzeption telemedizinischer Versorgungspfade – und einem dedizierten Customer Success Manager, der Sie persönlich begleitet.
Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software
Sie erhalten alle technischen Komponenten aus einer Hand: KBV-zertifizierte Videosprechstunde, geeignete Endgeräte, optionale Diagnostiktools sowie strukturierte digitale Anamnesebögen zur Ersteinschätzung. Die Anwendung läuft browserbasiert, ohne Installation, Ende-zu-Ende-verschlüsselt und 100 % in Deutschland gehostet.

Damit erfüllen Sie von Tag eins alle Anforderungen nach § 365 SGB V – und schaffen eine geschützte Behandlungsumgebung, die das Vertrauen Ihrer Patient:innen verdient.
Unterstützung bei der Implementierung
Die Einführung assistierter Telemedizin ist ein Veränderungsprozess – nicht nur ein IT-Projekt. Wir begleiten Sie von der ersten Schulung Ihres Apothekenteams über den Pilotbetrieb bis in den Regelbetrieb. Dazu gehören persönliche Schulungen, Onboarding-Materialien, technischer Support aus Schwerin (Mo–Fr 9–17 Uhr, optional mit individuellem SLA) und kontinuierliche Optimierung Ihrer Abläufe.

So stellen wir sicher, dass assistierte Telemedizin in Ihrem Apothekenalltag funktioniert – nicht nur auf dem Papier.
"Virtuelles MVZ": Arzt-On-Demand-Service
Damit assistierte Telemedizin funktioniert, brauchen Apotheken verlässlich verfügbare ärztliche Ressourcen. Über unser bundesweites Netzwerk niedergelassener Ärzt:innen erhalten Sie Zugang zu einem „virtuellen MVZ": telemedizinische Sprechstunden auf Abruf, auch außerhalb regulärer Praxiszeiten.

So schließen Sie Versorgungslücken am Nachmittag, am Wochenende und im Notdienst – und werden für Patient:innen zur ersten Anlaufstelle, wenn die Hausarztpraxis nicht mehr erreichbar ist.
Anbindungsmöglichkeit für regionale Ärzte
Vertrauen entsteht vor Ort. Deshalb ermöglichen wir Ihnen, gezielt Arztpraxen aus Ihrem Umfeld in Ihr telemedizinisches Angebot einzubinden – dort, wo Patient:innen und Behandelnde sich bereits kennen. Über unsere Plattform koordinieren Sie freie ärztliche Kapazitäten, vereinbaren Termine und führen Videosprechstunden durch – nach KBV-Standard und vollständig nach EBM und GOÄ abrechenbar.

So wird Ihre Apotheke zum hybriden Knotenpunkt in der regionalen Versorgungslandschaft.

Unsere Partner

Assistierte Telemedizin für Apotheken in Deutschland

Mit assistierter Telemedizin können Apotheken ihre Rolle als wohnortnahe Gesundheitsversorger stärken. Besonders in ländlichen Regionen, kleineren Städten und Stadtteilen mit eingeschränkter ärztlicher Versorgung entsteht ein zusätzlicher Zugang zu medizinischer Beratung per Videosprechstunde.

arztkonsultation unterstützt Apotheken dabei, telemedizinische Leistungen sicher, strukturiert und patientennah in den Apothekenalltag zu integrieren. So können Apotheken in Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen oder Baden-Württemberg digitale ärztliche Beratung mit pharmazeutischer Betreuung vor Ort verbinden.

Für Apotheken bedeutet das: ein erweitertes Leistungsspektrum, mehr Relevanz im lokalen Gesundheitsmarkt und eine stärkere Bindung zu Patientinnen und Patienten in der eigenen Region.
SCHIEDSSPRUCH · MAI 2026

30 € pro Konsultation im Einführungsjahr.

Wer früh startet, refinanziert Einrichtung und Schulung im ersten Jahr. Danach Degression. Die Pauschale gilt pro assistierter Telemedizin-Leistung — inklusive Arbeitsleistung und Technikpauschale.

Zeitraum Pauschale Stufe
01.07.2026 – 30.06.2027 30,00 € Einführung
01.07.2027 – 30.06.2028 25,50 € 1. Degression
01.07.2028 – 30.06.2029 23,00 € 2. Degression
ab 01.07.2029 21,50 € Zielniveau

Drei neue Sonderkennzeichen werden eingeführt — Abrechnung über das Apothekenrechenzentrum. Quelle: Schiedsspruch 08.05.2026, ABDA, Pharmazeutische Zeitung.

So funktioniert es

Ein sicherer, leitliniengerechter Prozess garantiert reibungsfreie Umsetzung
Schritt 1
Terminvereinbarung
Der Patient findet Ihre Apotheke mit telemedizinischem Angebot und vereinbart einen Termin über Ihr Online-Portal, telefonisch oder direkt vor Ort.
Schritt 2
Strukturierte Erstberatung
Gemäß Anlage 31c wird dann eine strukturierte Ersteinschätzung vorgenommen.
Schritt 3
Videosprechstunde
In einer geschützten Umgebung in Ihrer Apotheke nimmt der Patient an einer Videosprechstunde mit einem Arzt teil. Ihr geschultes Personal steht unterstützend zur Seite.
Schritt 4
Medizinische Unterstützung
Bei Bedarf führt Ihr Personal einfache Messungen wie Blutdruck, Temperatur oder Schnelltests durch, um die ärztliche Diagnose zu unterstützen.
Schritt 5
Behandlung & E-Rezept
Der Arzt stellt eine Diagnose und verordnet bei Bedarf Medikamente über ein E-Rezept, das direkt in Ihrer Apotheke eingelöst werden kann.
Schritt 6
Pharmazeutische Beratung
Ihr Apothekenpersonal berät den Patienten zur Medikation und begleitet ihn während der Therapie.

Assistierte Telemedizin in Apotheken - allgemeine Fragen und Antworten

Was ist assistierte Telemedizin in Apotheken?
Assistierte Telemedizin bedeutet, dass Patientinnen und Patienten in der Apotheke Unterstützung bei der Nutzung digitaler ärztlicher Leistungen erhalten. Dazu können Videosprechstunden, technische Begleitung, E-Rezept-Prozesse und pharmazeutische Beratung gehören.
Für welche Apotheken eignet sich assistierte Telemedizin?
Das Angebot eignet sich für Apotheken in Städten, Stadtteilen und ländlichen Regionen, die ihr Leistungsspektrum erweitern und ihre Rolle als wohnortnaher Gesundheitsstandort stärken möchten.
Können Apotheken damit regionale Versorgungslücken adressieren?
Ja. Besonders in Regionen mit eingeschränkter ärztlicher Verfügbarkeit kann die Apotheke als unterstützender Ort für digitale ärztliche Beratung einen niedrigschwelligen Zugang schaffen.
Wie profitieren Apotheken lokal von Telemedizin?
Apotheken können neue Services anbieten, Patientinnen und Patienten stärker binden und sich als moderner Gesundheitsstandort in ihrer Stadt oder Region positionieren.
Ist assistierte Telemedizin auch für ländliche Regionen relevant?
Ja. Gerade in ländlichen Regionen kann die Kombination aus Apotheke vor Ort und ärztlicher Videosprechstunde helfen, Wege zu verkürzen und Versorgung besser zugänglich zu machen.

Häufige Fragen Abrechnung der assistierten Telemedizin in Apotheken

Sie haben Fragen
Sprechen Sie mit uns
Wie funktioniert die Abrechnung?

Die assistierte Telemedizin in Apotheken wird über drei neue Sonderkennzeichen abgerechnet, die mit dem Schiedsspruch vom 08.05.2026 zwischen DAV und GKV-Spitzenverband festgelegt wurden. Die Vergütung ist eine Pauschale pro erbrachter Leistung — inklusive Arbeitsleistung und Technikanteil. Sie müssen also nicht Personal- und Geräteanteile separat abrechnen.

Was Sie als Apotheke abrechnen: die Assistenzleistung selbst — Bereitstellung des Raums bzw. der Telemedizinbox, Einweisung und Begleitung der Patient:innen, ggf. Erfassung von Vitalparametern, Beratung und technische Unterstützung.

Was über die Regelversorgung läuft: die ärztliche Videosprechstunde und die strukturierte Ersteinschätzung nach Anlage 31c BMV-Ä rechnen die behandelnden Ärzt:innen separat über den EBM ab — das ist nicht Ihr Abrechnungsweg.

Wie hoch ist die Vergütung?

Der Schiedsspruch sieht eine degressive Staffelung über vier Jahre vor:

ZeitraumVergütung pro Fall
01.07.2026 – 30.06.202730,00 €
01.07.2027 – 30.06.202825,50 €
01.07.2028 – 30.06.202923,00 €
ab 01.07.202921,50 €

Die Anschubvergütung im ersten Jahr ist bewusst höher angesetzt, um Erstinvestitionen in Raumlösung und Technik mit abzufedern.

Welche Leistungen sind in der ersten Stufe abrechenbar?

In der Startphase ab 01.07.2026 zwei Leistungen:

  1. Assistierte Videosprechstunde — Begleitung und Unterstützung der Patient:innen während einer ärztlichen Videosprechstunde in der Apotheke.
  2. Strukturierte Ersteinschätzung nach Anlage 31c BMV-Ä — bei unbekannten Patient:innen ohne bestehende Arzt-Patient-Beziehung.

Weitere Leistungen aus § 129 Abs. 5h SGB V (einfache medizinische Routineaufgaben, ePA-Unterstützung) sind im Gesetz vorgesehen, aber leistungsrechtlich noch nicht ausgestaltet und daher in dieser Stufe nicht abrechenbar.

Wer trägt die Technikkosten?

Die Technikpauschale ist in den 30 € enthalten. Eine separate Abrechnung der Telemedizinbox, Software oder Geräte gegenüber den Krankenkassen ist nicht vorgesehen. Unser Modell deckt die technische Infrastruktur ab, damit Sie keine Investition vorab tätigen müssen — Details dazu klären wir individuell im Angebot.

Wann beginnt die Abrechenbarkeit?

Frühestens ab dem 01.07.2026, unter Vorbehalt:

  • der BMG-Nichtbeanstandung des Schiedsspruchs (Prüffrist 1 Monat) und
  • der DAV-Mitgliederversammlung.

Sobald beide Schritte abgeschlossen sind, sind die Sonderkennzeichen über die übliche Apothekenabrechnung mit den Rechenzentren nutzbar.

Was muss ich vorbereiten?

Ihre TI-Grundanbindung (SMC-B, Konnektor, KIM) ist durch das E-Rezept bereits vorhanden und wird mitgenutzt — Sie müssen also keine neue TI-Infrastruktur aufbauen. Auch eine eigene § 365 SGB V-zertifizierte Videosprechstunden-Software müssen Sie nicht lizenzieren: Die Zertifizierungspflicht trifft die Ärztin/den Arzt als Leistungserbringer, nicht die Apotheke. Sie treten der Videosprechstunde lediglich als Endpunkt bei — über die Plattform, auf der auch unser Arztnetzwerk arbeitet (arztkonsultation ist selbst § 365-zertifiziert).

Was Sie konkret vorbereiten: räumliche Lösung (separater Raum oder Telemedizinbox), Hardware (PC/Tablet, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher), geschultes Personal und einen klaren Prozess für die Patient:innenbegleitung. Raum, Hardware, Software-Endpunkt, Arztanbindung und Schulung liefern wir als Komplettpaket — Sie erhalten ein einsatzfertiges Setup zum Stichtag.

Sie möchten unsere Technologie in Ihre Apotheken-Software integrieren oder benötigen eine Komplettlösung inklusive Arztressourcen? Lassen Sie uns die verschiedenen Optionen und Kooperationsmodelle am besten in einem persönlichen Gespräch vertiefen.
Anschrift
arztkonsultation ak GmbH
Schusterstraße 3
19055 Schwerin
Deutschland
Kontakt
Tel: +49 385 5183 000-0
Montag - Freitag
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
© arztkonsultation ak GmbH
lockcogenvelopecamera-videousersscreencodearrow-rightmenu-circlehighlight