Erklärung zur Barrierefreiheit der arztkonsultation ak GmbH

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Videokomponente der Videosprechstunden-Plattform der arztkonsultation ak GmbH, Schusterstraße 3, 19055 Schwerin. Die Videokomponente wird als iFrame-Lösung bereitgestellt.

Prüfgegenstand: Videokomponente der Videosprechstunden-Plattform ab dem Gesprächsstart-Interface innerhalb der eingebundenen iFrame-Anwendung.

Die arztkonsultation ak GmbH ist bemüht, den genannten Prüfgegenstand im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in der jeweils geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung bezieht sich ausschließlich auf das von der arztkonsultation ak GmbH bereitgestellte Videointerface innerhalb der eingebetteten iFrame-Videokomponente ab Beginn der Videosprechstunde.

Vorgelagerte Prozesse wie Terminbuchung, Authentifizierung, Nutzerführung bis zum Gesprächsstart oder die Einbindung der iFrame-Komponente in externe Partnerportale liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der arztkonsultation ak GmbH und sind daher nicht Gegenstand dieser Erklärung.


Bedienhinweise

Die Videokomponente wird über gängige Webbrowser auf Desktop- und Mobilendgeräten bereitgestellt und innerhalb von Partnerportalen als iFrame eingebunden.

Die Bedienung erfolgt über:

  • Maus
  • Touch-Eingaben
  • – eingeschränkt – Tastaturbedienung

Die Anwendung unterstützt browser- und betriebssystemseitige Hilfsmittel, insbesondere:

  • Zoom- und Vergrößerungsfunktionen des Browsers
  • systemseitige Bildschirmvergrößerungen
  • grundlegende Nutzung mit Screenreadern für zentrale Bedienelemente

Ein gesondertes Benutzerhandbuch zur Videokomponente liegt derzeit nicht vor. Die Bedienung orientiert sich an den allgemein üblichen Interaktionsmustern webbasierter Videokonferenzlösungen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Prüfgegenstand ist weitgehend mit den Anforderungen des LBGG M-V sowie der BITVO M-V vereinbar.

Die Videokomponente erfüllt den überwiegenden Teil der Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik gemäß BITV 2.0 bzw. EN 301 549.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte stellen derzeitige Ausnahmen bzw. teilweise Abweichungen dar, die noch nicht vollständig umgesetzt sind.


Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

9.1.3.2 – Bedeutungsvolle Reihenfolge
Die programmatische Reihenfolge der Inhalte entspricht nicht in allen Nutzungsszenarien vollständig der visuell wahrnehmbaren Reihenfolge.

Begründung:
Die Videokomponente stellt Inhalte dynamisch und zustandsabhängig in Echtzeit dar. Eine vollständige Synchronisierung der logischen Reihenfolge für alle assistiven Technologien würde umfangreiche strukturelle Änderungen an der bestehenden Anwendungsarchitektur erfordern. Die Umsetzung wird im Rahmen zukünftiger Weiterentwicklungen geprüft.


9.1.4.12 – Textabstände
Die Anpassbarkeit von Zeilen-, Absatz- und Zeichenabständen ohne Funktions- oder Darstellungsverlust ist derzeit nicht vollständig gewährleistet.

Begründung:
Die Benutzeroberfläche ist auf eine kompakte Darstellung medizinisch relevanter Echtzeitinformationen ausgelegt. Eine vollständige Unterstützung individueller Textabstände ist aktuell nicht umgesetzt, wird jedoch bei zukünftigen Überarbeitungen der Benutzeroberfläche berücksichtigt.


9.2.4.3 – Fokus-Reihenfolge
Die Fokus-Reihenfolge bei Tastaturnutzung ist nicht in allen Fällen vollständig nachvollziehbar.

Begründung:
Aufgrund dynamisch ein- und ausgeblendeter Bedienelemente kann es während der laufenden Videosprechstunde zu Abweichungen in der Fokusführung kommen. Eine Optimierung der Fokuslogik ist vorgesehen und wird bei zukünftigen Überarbeitungen der Benutzeroberfläche berücksichtigt.


9.2.4.7 – Sichtbarer Fokus
Der Tastaturfokus ist derzeit nicht durchgängig visuell eindeutig hervorgehoben.

Begründung:
Die visuelle Gestaltung priorisiert eine möglichst störungsfreie Videodarstellung. Eine verbesserte visuelle Hervorhebung des Fokus wird im Rahmen zukünftiger Design-Anpassungen geprüft.


11.7 – Benutzerpräferenzen
Individuelle Benutzer- und Systemeinstellungen (z. B. Kontrast- oder Darstellungsvorgaben) werden derzeit nicht in allen Fällen vollständig berücksichtigt.

Begründung:
Die Videokomponente verwendet eigenständige Darstellungsmechanismen, bei denen systemweite Präferenzen aktuell nur eingeschränkt übernommen werden können. Eine erweiterte Unterstützung ist für künftige Entwicklungsstufen vorgesehen.


Unverhältnismäßige Belastung

Für einzelne der oben genannten Punkte wird teilweise eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß § 1 Absatz 3 BITVO M-V geltend gemacht.

Die vollständige Umsetzung würde tiefgreifende Änderungen an einer sicherheitskritischen Echtzeit-Anwendung erfordern und ist derzeit mit einem unverhältnismäßigen personellen und technischen Aufwand verbunden.

Die genannten Anforderungen werden jedoch im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Videokomponente berücksichtigt und sukzessive umgesetzt.


Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Nicht Bestandteil des Prüfgegenstands sind:

  • vorgelagerte Einstiegspunkte zur Videosprechstunde
  • Inhalte und Funktionen externer Partnerportale
  • Authentifizierungs- und Weiterleitungsprozesse vor Gesprächsbeginn
  • die konkrete Einbindung und Gestaltung der iFrame-Videokomponente innerhalb der Partnerplattformen

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2026 erstellt.

Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer internen Selbstbewertung gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 bzw. EN 301 549, unter Berücksichtigung des definierten Prüfgegenstands (Videokomponente der Videosprechstunde ab Gesprächsstart-Interface innerhalb der iFrame-Anwendung).

Eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen zukünftiger Weiterentwicklungen ist vorgesehen.


Feedback und Kontaktangaben

Sie haben Hinweise auf Barrieren oder Fragen zur Barrierefreiheit der Videokomponente?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir prüfen Ihre Hinweise und informieren Sie über bestehende Barrieren sowie über ggf. geltende Ausnahmen.
Wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Kontakt:
Per E-Mail: barrierefreiheit@arztkonsultation.de

Per Brief:

arztkonsultation ak GmbH

Schusterstraße 3

19055 Schwerin


Anschrift
arztkonsultation ak GmbH
Schusterstraße 3
19055 Schwerin
Deutschland
Kontakt
Tel: +49 385 5183 000-0
Montag - Freitag
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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