Videosprechstunden privat abrechnen: arztkonsultation.de schließt Partnerschaft mit PVS Westfalen-Nord GmbH

Februar 19, 2021
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Redaktion

Der Videosprechstunden-Anbieter arztkonsultation ak GmbH kooperiert mit dem Abrechnungsdienst-Anbieter PVS Westfalen-Nord GmbH. Ziel der Initiative ist es, den Einsatz und die Abrechnung der in der privatärztlichen Versorgung attraktiver zu machen. Im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten Praxisinhaber Rabatte und Gutschriften.

Videosprechstunden einfach durchführen und unkompliziert nach GOÄ abrechnen – diesem Ziel haben sich der führende Videosprechstunde-Anbieter arztkonsultation ak GmbH und die PVS Westfalen-Nord GmbH, Marktführer der privatärztlichen Abrechnungen in der Region, gemeinsam verschrieben. Beide Unternehmen wollen zusammen zusätzliche Anreize für die Anwendung und Abrechnung bei Videosprechstunden schaffen. Praxisinhaber, die bereits Kunden eines Partners sind, profitieren von der Kooperation und erhalten attraktive Sondervereinbarungen für die Leistungen des jeweils anderen Partners.

Die PVS ist ein Dienstleister für transparente, nachvollziehbare und rechtlich einwandfreie Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach GOÄ. Diese ist für Nutzerinnen und Nutzer der Videosprechstunde insbesondere dann interessant, wenn beispielsweise Fernbehandlungen von Privatpatienten abgerechnet werden. Andererseits können Kundeninnen und Kunden der PVS Westfalen-Nord GmbH, die aus verschiedenen Gründen bisher noch keine Videosprechstunde eingesetzt haben, dies nun zu vergünstigten Konditionen erproben.

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Videosprechstunden in die privatärztliche Versorgung zu bringen“, meint Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH. „Umfragen zeigen, dass Patientinnen und Patienten die Vorzüge der Videosprechstunde schätzen. Das E-Rezept und die elektronische Krankschreibung werden in Zukunft für weiteren Nachfrage sorgen – auch in der privatärztlichen Versorgung.“

Per Video abrechenbar sind mehrere der häufigsten Abrechnungsnummern der Gebührenordnung. Dazu zählen etwa die Nummern 1 GOÄ (Beratung), 3 GOÄ (Eingehende Beratung), 5 GOÄ (Symptombezogene Untersuchung) oder 801 GOÄ (Eingehende psychiatrische Untersuchung).

Abrechnung in der privatärztlichen Versorgung

Die Bundesärztekammer (BÄK) stuft die als persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ein. Ab sofort können deshalb einige bestehende GOÄ-Ziffern auch nach digitalen Arztkonsultationen abgerechnet werden. Neue Analogziffern ergänzen die Abrechnungsmöglichkeiten der Telemedizin.

Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) lässt auf sich warten. In Sachen Videosprechstunde gibt es trotzdem schon gute Neuigkeiten. Wie die BÄK entschieden hat, sollen einige der vorgesehenen Aktualisierungen rund um die Abrechnung der Videosprechstunde schon jetzt greifen – und zwar dauerhaft, denn die GOÄ-Ziffern sind prinzipiell unabhängig von temporären Corona-Sonderregeln.

Zunächst stellt die BÄK klar, dass die Beratung im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt auch per Video erfolgen kann. Die GOÄ-Ziffer 1 (10,72 Euro) ist deshalb problemlos auch bei einer Videosprechstunde abrechenbar. Bei einer intensiveren Beratung von mindestens zehn Minuten gilt das Gleiche für die GOÄ-Ziffer 3 (20,10 Euro). Neu ist zudem die Nr. 60 (16,08 €), die bei multiprofessionellen Videokonferenzen zur Diagnosefindung oder zur Festlegung eines Behandlungskonzepts abrechenbar ist. Weitere neu geschaffene Analogziffern decken besondere Leistungen ab, die per Videosprechstunde erbracht werden können:

  • A2: Ausstellen von Rezepten, Überweisungen, Befunden oder Anordnungen per Videosprechstunde durch MFA (3,15 Euro)
  • A6: visuelle symptomatische Untersuchung per Videosprechstunde (10,72 Euro)
  • A60: Telekonsil zur Fallbeurteilung in diagnostischen Verfahren (16,08 Euro)
  • A661: Telemetrische Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, Defibrillatoren etc. (55,60 Euro)
  • A70: Erstellen oder Aktualisieren und ggf. Versand eines Medikationsplans (5,36 Euro)
  • A76: Verordnung oder Kontrolle der Messungen digitaler Gesundheitsanwendungen (9,38 Euro)

Die neuen Ziffern zielen explizit auf die Videosprechstunde ab. Chat und SMS werden in den Abrechnungshinweisen als Kommunikationsmittel ausgeschlossen. Dr. Peter Zeggel, Geschäftsführer der arztkonsultation ak GmbH, begrüßt die neuen Möglichkeiten: „Wenn die Videosprechstunde dauerhaft in der Versorgung ankommen soll, sind klare Regelungen zur Vergütung unerlässlich. Für die digitale privatärztliche Versorgung sind die neuen GOÄ-Ziffern deshalb ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung!“

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