Die Videosprechstunde kommt in den BEMA

April 1, 2021
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Redaktion

Videosprechstunde für Zahnärzte

Ab dem 01. Oktober können Zahnärzte die in der gesetzlichen Regelversorgung abrechnen. Insgesamt stehen Zahnärzten drei neue BEMA-Ziffern für die Videosprechstunde zur Verfügung. Zwei weitere BEMA-Ziffern werden an die Videosprechstunde angepasst.

Künftig wird die Videosprechstunde auch in der kassenzahnärztlichen Versorgung eine Rolle spielen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Beide wollen, dass die Videosprechstunde beispielsweise zur Nachkontrolle, aber auch im Erstkontakt oder für Fallbesprechungen eingesetzt werden kann. Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Versorgung von Pflegebedürftigen. Dafür wurden kürzlich mehrere Änderungen und Ergänzungen im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) beschlossen.

Mit diesen BEMA-Positionen wird die Videosprechstunde ab dem 01. Oktober für Zahnärzte abrechenbar:

  • Nr. VS: Videosprechstunde für Versicherte mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe
  • Nr. VFK: Videofallkonferenz mit an der Versorgung beteiligten Pflege- oder Unterstützungspersonen
  • Nr. 181 Ksl b: Telekonsil mit Ärzten und Zahnärzten
  • Nr. 182 Ksl b: Telekonsil mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags
  • Nr. TZ: Technikzuschlag für Videosprechstunde, Videofallkonferenz und Telekonsil

Abrechenbar sind diese Positionen allerdings nur, wenn bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden. Dazu zählt die Zertifizierung der Videosprechstunden nach den spezifischen Vorgaben der KZBV. Unabhängig von der Zertifizierung nach KBV-Vorgaben müssen alle Anbieter dafür ein separates Prüfverfahren durchlaufen. Die Videosprechstunde arztkonsultation.de zählt zu den ersten, die diese Vorgabe erfüllen. Unser Angebot ist somit gleichermaßen für Ärzte und Zahnärzte zugelassen.

Einzelheiten zu den neuen BEMA-Positionen können Sie auf der nachlesen. Hier finden Sie den Beschluss des Bewertungsausschusses für zahnärztliche Leistungen, der am 01. Oktober in Kraft tritt.

01. Apr. 2021

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