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Homeoffice für Ärzt:innen soll Realität werden

Mai 25, 2023
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Redaktion

Endlich ist es soweit: Die Regelungen zur telemedizinischen Versorgung sollen gelockert werden. Auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2023 signalisierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine Unterstützung, Ärzt:innen die telemedizinische Betreuung auch außerhalb der Praxisräume zu ermöglichen. Damit eröffnen sich neue Wege für den Arztberuf und die Telemedizin. 

Patientenversorgung trotz Schwangerschaft oder leichter Erkrankung 

Bereits einen Tag, nachdem die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und ihre Vertreterversammlung einen Antrag an das Gesundheitsministerium zur Flexibilisierung der ärztlichen Leistungserbringung beschlossen hatten, signalisierte der Bundesgesundheitsminister seine Unterstützung für das Vorhaben. Im Mittelpunkt der geforderten Flexibilisierung steht der Einsatz digitaler und telemedizinischer Hilfsmittel außerhalb der Praxisräume. Ärztinnen und Ärzte sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Patientinnen und Patienten beispielsweise per Videosprechstunde von zu Hause aus zu betreuen. So kann die ärztliche Tätigkeit auch bei Schwangerschaft oder leichten Erkrankungen weiter ausgeübt werden. 

Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Voraussetzung 

Neben ihren Forderungen hat die Vertreterversammlung der KBV auch Rahmenbedingungen für die telemedizinische Betreuung außerhalb der Praxis formuliert. Als unabdingbare Voraussetzung sieht sie eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Darüber hinaus müsse gewährleistet sein, dass im Anschluss an eine Betreuung per Videosprechstunde zeitnah auch ein Präsenztermin möglich ist. Zudem müssen Ärzt:innen weiterhin den Großteil ihrer Patient:innen vor Ort in der Praxis betreuen. Ausnahmen von diesen Regelungen können im Einzelfall von den Kassenärztlichen Vereinigungen geprüft werden. 

Ein Schwachpunkt dieser Rahmenbedingungen ist es, dass die 30-Prozent-Obergrenze zur Abrechnung von Videosprechstunden unangetastet bleibt. Das bedeutet, dass Ärzt:innen wenig Spielraum darin haben, neben Videosprechstunden in der Praxis auch Videosprechstunden von zu Hause aus anzubieten. Insbesondere schwangere Ärztinnen können von den vorgesehenen Regelungen nur sehr eingeschränkt profitieren. Um einen hohen Nutzen aus der geplanten Flexibilisierung zu ziehen, muss das willkürliche 30-Prozent-Limit für die Fernbehandlung aufgehoben werden. arztkonsultation fordert das Ende der 30-Prozent-Regel schon seit längerer Zeit.  

Bevor Telemedizin im Homeoffice für Ärzt:innen Realität wird, ist außerdem noch eine Anpassung im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und eine Verankerung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erforderlich. Dazu sollen die formulierten Regelungen der Ärzteschaft zunächst mit den Krankenkassen verhandelt werden.  

Anerkennung der Telemedizin 

Telemedizin spielt in der Gesundheitsversorgung eine immer wichtigere Rolle – das sieht auch die KBV so. Vor allem bei leichteren Erkrankungen, Nachsorge, Beratungsterminen und der Langzeitbetreuung von chronisch Kranken hat sich die telemedizinische Betreuung bewährt. Immobile und auf dem Land lebende Patientinnen und Patienten erhalten einen leichteren Zugang zur Versorgung. Durch die angestrebten Lockerungen können Patient:innen und Ärzt:innen in Zukunft noch mehr von der Telemedizin profitieren. Für einen wirklichen Fortschritt der Fernbehandlung bleibt jedoch die Aufhebung der 30-Prozent-Obergrenze und eine Anpassung der Vergütungsstrukturen eine notwendige Voraussetzung. 

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