Der DAV hat entschieden. Am 01.07.2026 startet die "Assistierte Telemedizin in Apotheken".
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Telemedizin-Netzwerke im Rahmen des KHTF.

Seit dem 30. September 2026 gelten für Videosprechstunden, Fallkonferenzen und Fallbesprechungen in geförderten Netzwerken die Anforderungen und Nachweise nach § 365 SGB V. arztkonsultation liefert sie: KBV-zertifiziert, ISO 27001, in Deutschland gehostet – in Wochen im Netzwerk, nicht in Jahren.
Nachweisdossier anfordern
Ärztin schaltet sich per Videokonferenz in eine Tumorboard-Fallbesprechung im Konferenzraum

Ziffer 3b

„Für Videosprechstunden, ärztliche Fallkonferenzen und Fallbesprechungen gelten die Anforderungen und Nachweise nach § 365 SGB V, soweit für telemedizinische Netzwerkstrukturen übertragbar, entsprechend.“
BMG, Bekanntmachung vom 23.09.2026 · BAnz AT 30.09.2026 B4
Gilt sofort – auch für bereits gestellte, noch nicht bewilligte Anträge.
Seit dem 30. September 2026

Die Zahlen hinter Fördertatbestand 3

78

Anträge auf Telemedizin-Netzwerke beim BAS

0

Bewilligungen bis zur Bekanntmachung

30 %

Kofinanzierung bis Ende 2029

3 Jahre

SaaS und Schulung förderfähig

Im Krankenhaus war der Videokanal bisher Ermessenssache. Im geförderten Netzwerk ist er Nachweispflicht.

Bisher: Jede Klinik entschied selbst
Innerhalb der DRG-Vergütung gab es keine Vorgabe für die Videotechnik. Datenschutzbehörden warnten vor Teams und Zoom, verbindlich war das nicht.
Seit 30.09.2026: § 365 gilt im Netzwerk
Die bundeseinheitlichen Vorgaben verlangen für Videosprechstunde, Fallkonferenz und Fallbesprechung die Anforderungen und Nachweise nach § 365 SGB V – als Fördervoraussetzung.
Was der Prüfer sieht →
Die Prüfung: Ein unabhängiger Dritter bestätigt
Das Land muss bei Antragstellung die Einhaltung der Vorgaben durch eine nicht weisungsgebundene Stelle bestätigen lassen. Die eigene IT-Abteilung zählt nicht.

Was ein Videodienst nachweisen muss – und wer es kann.

AnforderungZoom, Teams, WebEx, GoToMeetingarztkonsultation
Eintrag in der KBV/GKV-SV-Liste zertifizierter VideodienstanbieterNeinJa, datenschutz cert GmbH, gültig bis 12/2027
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach BSI TR-02102Teils optional, teils nicht vorhandenJa
Keine Einsicht, keine Speicherung von Inhalten durch den AnbieterEigenzwecke und Telemetrie in den NutzungsbedingungenJa, Metadaten werden nach spätestens 3 Monaten gelöscht
Datenverarbeitung ausschließlich in DE/EU/EWRUS-Anbieter, DrittlandtransferJa, Rechenzentrum in Deutschland
IT-Sicherheitszertifikat (ISO/IEC 17065) und Datenschutzzertifikat nach Art. 42 DSGVONeinJa, zusätzlich ISO 27001 und BSI C5
Mehrpersonenkonferenz für ärztliche Fallkonferenzen ausgewiesenTechnisch ja, ohne NachweisJa, in der KBV-Liste ausgewiesen

Bewertung der generischen Videotools nach LfDI Baden-Württemberg, Handreichung Videokonferenzsysteme (2021), und Beschluss der Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365 (24.11.2022). KBV-Liste zertifizierter Videodienstanbieter, Stand 24.08.2026.

Die Vorgaben des BMG – und der Nachweis, den Sie dafür bekommen.

VorgabeAnforderungNachweis arztkonsultation
Ziffer 3b · VideoAnforderungen und Nachweise nach § 365 SGB V für Videosprechstunden, Fallkonferenzen, FallbesprechungenEintrag in der KBV/GKV-SV-Liste, Zertifikate der Prüfstelle, Eigenerklärung nach Anlage 31b
Ziffer 3a · IT-SicherheitVorkehrungen nach Stand der Technik für Verfügbarkeit, Integrität, VertraulichkeitISO 27001, BSI-C5-Testat, Pentest nach OWASP Top 10, Hosting in Deutschland
Ziffer 1e · ErweiterbarkeitNetzwerk und Lösung müssen um weitere Teilnehmer erweiterbar seinMandantenfähige Netzwerk-Instanz, Rollen für Koordinator und Teilnehmer, Einladung per Link, kein Client
Ziffer 1d · AnschlussTeilnehmer schließen die Lösung an ihre bestehende IT anBrowserbasiert, Video-API und iFrame für Portale, Board-Software und PDMS, Webhooks
Ziffer 2 · InteroperabilitätStrukturierter Austausch von Patientendaten mit KIG-bestätigten Grund- und FachmodulenKonsil und Konferenz ohne Stammdatenaustausch sind sofort konform; für Datenaustausch Integration mit Ihrer Fachsoftware, Open Healthcare Alliance als Partnernetz
Richtlinie 6.3.2 · TIBestätigung, dass TI-Dienste genutzt werden, sobald verfügbarRoadmap-Erklärung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Ein Koordinator, mindestens fünf Standorte, zwei Träger – und eine Videoschicht für alle.

Der Koordinator legt die technische Lösung fest. Jeder Teilnehmer schließt sie an seine eigene IT an – bei arztkonsultation per Browser, ohne Client. Neue Standorte kommen per Einladung dazu; genau das verlangt Ziffer 1e der Vorgaben.

  • Netzwerkkoordinator (Level 3U oder Level 3 nach § 6b KHG)
  • Teilnehmer, Träger A
  • Teilnehmer, Träger B
  • Zertifizierte Videoschicht, eine Instanz für das ganze Netzwerk

Vom Antrag bis zum ersten Konsil in drei Schritten.

Der Förderweg läuft über das Land. Wir setzen dort an, wo der Antrag entsteht – bei Ihnen – und liefern, was Land und Prüfer sehen wollen.

  1. 1 · Klinikträger

    Bedarfsanmeldung mit Vorhaben, Kosten und Nachweisdossier

  2. 2 · Land

    Prüfvermerk, Kofinanzierung, Bestätigung des unabhängigen Dritten

  3. 3 · BAS

    Plausibilitätsprüfung und Bescheid über das Verwaltungsportal

  4. 4 · Bewilligung

    Land bescheidet den Träger, Vertragsschluss, Vorhabenbeginn

  5. 5 · Netzwerk

    Rollout in 4 bis 8 Wochen, Reporting für den Verwendungsnachweis

01 · 30 Minuten

Förderfähigkeits-Check

Wir gehen Ihr Vorhaben entlang der Vorgaben durch: Standorte, Koordinator, Use Cases, bestehende Systeme. Sie erhalten eine Lückenliste.

02 · 2 Wochen

Dossier und Kostenaufstellung

Nachweisdossier für den unabhängigen Dritten plus Kostenpositionen nach Ziffer 6.3.1 der Förderrichtlinie – antragsfertig für die Landesbehörde.

03 · 4 bis 8 Wochen

Rollout im Netzwerk

Netzwerk-Instanz, Onboarding aller Standorte, Schulungen, Integration in Ihre Board- oder Konsilsoftware. Reporting für den Verwendungsnachweis inklusive.

Hinweis zum Vorhabenbeginn: Der Abschluss eines Liefer- oder Dienstvertrags gilt als Beginn des Vorhabens (§ 4 Abs. 3 KHTFV). Wir strukturieren Angebote so, dass die Förderfähigkeit nicht gefährdet wird.

Zwei Wege ins geförderte Netzwerk.

Für Netzwerkkoordinatoren

Sie legen die technische Lösung fest. Wir liefern den Teil, der geprüft wird.

Als Uniklinikum oder Maximalversorger nach § 6b KHG tragen Sie die Verantwortung für das Netzwerk – mindestens fünf Standorte, mindestens zwei Träger. Die Videoschicht von arztkonsultation läuft browserbasiert an jedem Standort, ohne Client und ohne VPN, und bleibt unabhängig von KIS und Portal.

  • Telekonsil, Televisite, Fallkonferenz, Tumorboard, Videosprechstunde für ermächtigte Ärzte
  • Eigene Netzwerk-Instanz im Design Ihres Netzwerks
  • Drei-Jahres-Paket passend zur förderfähigen Anlaufphase

Für Plattform- und Softwareanbieter

Ihre Kunden fragen nach dem § 365-Nachweis. Sie können ihn liefern – ohne eigene Zertifizierung.

Teleintensiv-Plattformen, Tumorboard-Software und Patientenportale brauchen im geförderten Netzwerk eine zertifizierte Videokomponente. Über Video-API und White-Label betreiben bereits mehrere Anbieter ihre Videodienste auf arztkonsultation – mit eigenem Eintrag in der KBV-Liste.

  • White-Label-Instanz unter Ihrer Domain, Listung bei KBV und GKV-SV
  • REST-API, iFrame, Webhooks – Integration in wenigen Wochen
  • Gemeinsames Nachweisdossier mit Ihrem Branding
Pflegekraft und Arzt besprechen sich per Videokonsil mit einer Fachärztin

WAS IM ALLTAG PASSIERT

Dienstag, 7:40 Uhr. Die Fachärztin ist in zwei Minuten im Raum – ohne 80 Kilometer zu fahren.

Ein Stationsarzt im Kreiskrankenhaus öffnet den Konsil-Link, die Oberärztin der Uniklinik tritt bei, die Pflegekraft hält die Kamera auf die Wunde. Zehn Minuten später steht der Behandlungsplan. Kein Client, keine Installation, kein Zoom-Konto – und ein Protokoll, das im Audit standhält.

Was Sie nach Ziffer 6.3.1 in den Antrag schreiben können.

Die Förderrichtlinie des BAS vom 26.08.2026 nennt die Positionen. Unsere Kostenaufstellung folgt genau dieser Gliederung.

Position nach Ziffer 6.3.1Was arztkonsultation dafür liefert
Software im Nutzungsvertrag (SaaS)Förderfähig als initiale Anlaufphase von bis zu drei Jahren
Beschaffung und Einrichtung interoperabler, sicherer KommunikationssystemeNetzwerk-Instanz, Integration, Schnittstellen
PersonalmaßnahmenInitiale Schulungen der Mitarbeitenden zum Start des Netzwerks
Projektmanagement und externe BeratungSoweit für die Umsetzung zwingend erforderlich
Nicht förderfähigLaufende Wartung, Datenverbindungen und laufendes Personal nach der Anlaufphase

IM EINSATZ

3 Mio.+
Videosprechstunden über die Plattform
75+
Kliniken, darunter die Universitätsmedizin Greifswald sowie die Unikliniken Heidelberg, Freiburg, Bonn und Köln
100 %
Betrieb in Deutschland, zertifiziert nach ISO 27001 und BSI C5

Was Projektleitungen uns fragen.

Wir haben den Antrag schon gestellt. Betrifft uns das noch?
Ja. Die Vorgaben gelten ausdrücklich auch für Vorhaben, die vor dem 30.09.2026 beantragt, aber noch nicht bewilligt wurden. Bis dahin hat das BAS keinen einzigen Telemedizin-Antrag beschieden.
Wir nutzen bereits eine Teleintensiv- oder Tumorboard-Plattform. Müssen wir wechseln?
Nein. arztkonsultation ersetzt nicht Ihre Fachsoftware, sondern den unzertifizierten Videokanal darin – über API oder als White-Label-Komponente Ihres Anbieters.
Was ist mit der Interoperabilität nach § 385 SGB V?
Die Vorgaben unterscheiden zwischen Datenaustausch und Kommunikation. Konsil und Konferenz ohne Austausch von Patientenstammdaten fallen unter Ziffer 3b und sind mit einem zertifizierten Videodienst sofort konform. Für den strukturierten Datenaustausch arbeiten wir mit Ihrer Fachsoftware und dem Partnernetz der Open Healthcare Alliance.
Wie groß dürfen Konferenzen sein?
Die zertifizierte Standardinstanz ist für Mehrpersonenkonferenzen ausgewiesen. Für große Tumorboards stimmen wir Teilnehmerzahl und Konferenzmodus im Förderfähigkeits-Check mit Ihnen ab.
Dürfen wir vor dem Bescheid starten?
Ein geschlossener Dienstvertrag gilt als Vorhabenbeginn. Wir arbeiten deshalb bis zum Landesbescheid mit Absichtserklärungen und Testinstanzen, damit die Förderfähigkeit nicht gefährdet wird.

Nachweisdossier anfordern

Ziffer für Ziffer belegt. Für Prüfer, Landesbehörde und Ihren Antrag.

Sie erhalten das Dossier als PDF und auf Wunsch einen Termin für den 30-Minuten-Förderfähigkeits-Check mit unserem Klinikteam.

  • KBV / GKV-SV gelistet
  • ISO 27001 & BSI C5
  • Gehostet in Deutschland

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Anschrift
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Tel: +49 385 5183 000-0
Montag - Freitag
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
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