
| Anforderung | Zoom, Teams, WebEx, GoToMeeting | arztkonsultation |
|---|---|---|
| Eintrag in der KBV/GKV-SV-Liste zertifizierter Videodienstanbieter | Nein | Ja, datenschutz cert GmbH, gültig bis 12/2027 |
| Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach BSI TR-02102 | Teils optional, teils nicht vorhanden | Ja |
| Keine Einsicht, keine Speicherung von Inhalten durch den Anbieter | Eigenzwecke und Telemetrie in den Nutzungsbedingungen | Ja, Metadaten werden nach spätestens 3 Monaten gelöscht |
| Datenverarbeitung ausschließlich in DE/EU/EWR | US-Anbieter, Drittlandtransfer | Ja, Rechenzentrum in Deutschland |
| IT-Sicherheitszertifikat (ISO/IEC 17065) und Datenschutzzertifikat nach Art. 42 DSGVO | Nein | Ja, zusätzlich ISO 27001 und BSI C5 |
| Mehrpersonenkonferenz für ärztliche Fallkonferenzen ausgewiesen | Technisch ja, ohne Nachweis | Ja, in der KBV-Liste ausgewiesen |
Bewertung der generischen Videotools nach LfDI Baden-Württemberg, Handreichung Videokonferenzsysteme (2021), und Beschluss der Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365 (24.11.2022). KBV-Liste zertifizierter Videodienstanbieter, Stand 24.08.2026.
| Vorgabe | Anforderung | Nachweis arztkonsultation |
|---|---|---|
| Ziffer 3b · Video | Anforderungen und Nachweise nach § 365 SGB V für Videosprechstunden, Fallkonferenzen, Fallbesprechungen | Eintrag in der KBV/GKV-SV-Liste, Zertifikate der Prüfstelle, Eigenerklärung nach Anlage 31b |
| Ziffer 3a · IT-Sicherheit | Vorkehrungen nach Stand der Technik für Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit | ISO 27001, BSI-C5-Testat, Pentest nach OWASP Top 10, Hosting in Deutschland |
| Ziffer 1e · Erweiterbarkeit | Netzwerk und Lösung müssen um weitere Teilnehmer erweiterbar sein | Mandantenfähige Netzwerk-Instanz, Rollen für Koordinator und Teilnehmer, Einladung per Link, kein Client |
| Ziffer 1d · Anschluss | Teilnehmer schließen die Lösung an ihre bestehende IT an | Browserbasiert, Video-API und iFrame für Portale, Board-Software und PDMS, Webhooks |
| Ziffer 2 · Interoperabilität | Strukturierter Austausch von Patientendaten mit KIG-bestätigten Grund- und Fachmodulen | Konsil und Konferenz ohne Stammdatenaustausch sind sofort konform; für Datenaustausch Integration mit Ihrer Fachsoftware, Open Healthcare Alliance als Partnernetz |
| Richtlinie 6.3.2 · TI | Bestätigung, dass TI-Dienste genutzt werden, sobald verfügbar | Roadmap-Erklärung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur |
Der Koordinator legt die technische Lösung fest. Jeder Teilnehmer schließt sie an seine eigene IT an – bei arztkonsultation per Browser, ohne Client. Neue Standorte kommen per Einladung dazu; genau das verlangt Ziffer 1e der Vorgaben.
§-365-konforme Videoschicht
Universitätsklinikum
Netzwerkkoordinator · Träger A
Klinikum Nord
Teilnehmer · Träger A
Kreiskrankenhaus
Teilnehmer · Träger B
Fachklinik
Teilnehmer · Träger B
Klinikum Süd
Teilnehmer · Träger A
Krankenhaus Ost
Teilnehmer · Träger B
Der Förderweg läuft über das Land. Wir setzen dort an, wo der Antrag entsteht – bei Ihnen – und liefern, was Land und Prüfer sehen wollen.
1 · Klinikträger
Bedarfsanmeldung mit Vorhaben, Kosten und Nachweisdossier
2 · Land
Prüfvermerk, Kofinanzierung, Bestätigung des unabhängigen Dritten
3 · BAS
Plausibilitätsprüfung und Bescheid über das Verwaltungsportal
4 · Bewilligung
Land bescheidet den Träger, Vertragsschluss, Vorhabenbeginn
5 · Netzwerk
Rollout in 4 bis 8 Wochen, Reporting für den Verwendungsnachweis
01 · 30 Minuten
Förderfähigkeits-Check
Wir gehen Ihr Vorhaben entlang der Vorgaben durch: Standorte, Koordinator, Use Cases, bestehende Systeme. Sie erhalten eine Lückenliste.
02 · 2 Wochen
Dossier und Kostenaufstellung
Nachweisdossier für den unabhängigen Dritten plus Kostenpositionen nach Ziffer 6.3.1 der Förderrichtlinie – antragsfertig für die Landesbehörde.
03 · 4 bis 8 Wochen
Rollout im Netzwerk
Netzwerk-Instanz, Onboarding aller Standorte, Schulungen, Integration in Ihre Board- oder Konsilsoftware. Reporting für den Verwendungsnachweis inklusive.
Hinweis zum Vorhabenbeginn: Der Abschluss eines Liefer- oder Dienstvertrags gilt als Beginn des Vorhabens (§ 4 Abs. 3 KHTFV). Wir strukturieren Angebote so, dass die Förderfähigkeit nicht gefährdet wird.
Für Netzwerkkoordinatoren
Sie legen die technische Lösung fest. Wir liefern den Teil, der geprüft wird.
Als Uniklinikum oder Maximalversorger nach § 6b KHG tragen Sie die Verantwortung für das Netzwerk – mindestens fünf Standorte, mindestens zwei Träger. Die Videoschicht von arztkonsultation läuft browserbasiert an jedem Standort, ohne Client und ohne VPN, und bleibt unabhängig von KIS und Portal.
Für Plattform- und Softwareanbieter
Ihre Kunden fragen nach dem § 365-Nachweis. Sie können ihn liefern – ohne eigene Zertifizierung.
Teleintensiv-Plattformen, Tumorboard-Software und Patientenportale brauchen im geförderten Netzwerk eine zertifizierte Videokomponente. Über Video-API und White-Label betreiben bereits mehrere Anbieter ihre Videodienste auf arztkonsultation – mit eigenem Eintrag in der KBV-Liste.
WAS IM ALLTAG PASSIERT
Ein Stationsarzt im Kreiskrankenhaus öffnet den Konsil-Link, die Oberärztin der Uniklinik tritt bei, die Pflegekraft hält die Kamera auf die Wunde. Zehn Minuten später steht der Behandlungsplan. Kein Client, keine Installation, kein Zoom-Konto – und ein Protokoll, das im Audit standhält.
Die Förderrichtlinie des BAS vom 26.08.2026 nennt die Positionen. Unsere Kostenaufstellung folgt genau dieser Gliederung.
| Position nach Ziffer 6.3.1 | Was arztkonsultation dafür liefert |
|---|---|
| Software im Nutzungsvertrag (SaaS) | Förderfähig als initiale Anlaufphase von bis zu drei Jahren |
| Beschaffung und Einrichtung interoperabler, sicherer Kommunikationssysteme | Netzwerk-Instanz, Integration, Schnittstellen |
| Personalmaßnahmen | Initiale Schulungen der Mitarbeitenden zum Start des Netzwerks |
| Projektmanagement und externe Beratung | Soweit für die Umsetzung zwingend erforderlich |
| Nicht förderfähig | Laufende Wartung, Datenverbindungen und laufendes Personal nach der Anlaufphase |
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