Die elektronische Patientenakte – Wichtige Fragen und Antworten

Mai 6, 2022
/
Redaktion

Gesundheitsinformationen von Versicherten sind meistens nicht in an einem zentralen Ort gespeichert – und schon gar nicht digital. Das soll sich durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ändern. Relevante Gesundheitsdaten können ab sofort in einer persönlichen App gespeichert und mit Ärzt:innen geteilt werden. Die Kontrolle über die Daten liegt dabei alleine bei den Patient:innen. Die gesetzliche Grundlage für die ePA bilden das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und das europäische Datenschutzrecht.

Patient:innen müssen ihre medizinischen Befunde und Dokumente nicht mehr zuhause selbst archivieren. Diese werden nämlich ein Leben lang in der ePA gespeichert und können jederzeit und von jedem Ort abgerufen bzw. geteilt werden.

Hauptziele der elektronischen Patientenakte (ePA)

  • Schneller Austausch von Befunden
  • Digitaler Zugriff auf Notfalldaten, Impfpass, Organspende-Erklärung
  • Informationen über vergangene Behandlungen an einem Ort
  • Einfacher Arztwechsel

In unserem FAQ beantworten wir nun die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Patientenakte und wie diese mit anderen eHealth-Maßnahmen das Gesundheitswesen der Zukunft prägen wird.

Was wird in der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Nach aktuellem Stand (Mai 2022) können in der ePA folgende Dokumente gespeichert werden:

  • Arztbriefe
  • Befunde
  • Röntgenbilder
  • Medikationspläne
  • Notfalldaten
  • Impfpass
  • Mutterpass
  • U-Heft für Kinder
  • Zahnbonusheft
  • Selbst erstellte Dokumente (z. B. Tagebuch über Blutzuckermessungen)
  • Organspendeausweis (ab 1. Juli 2022)

Bereits vorhandene Dokumente können Patient:innen allerdings nicht selbst in die ePA hinzufügen. Nur Leistungserbringer können Daten über eine Schnittstelle in die App einspeisen – etwa den digitalisierten Mutter- oder Impfpass.

Folgende Grafik der gematik bietet einen Überblick:

Wie funktioniert die ePA-App?

Die digitale Patientenakte wird vom Versicherten über eine Smartphone-App verwaltet. Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, eine eigene ePA-App anzubieten.

Ablauf des Installationsprozesses

  1. Die App muss zunächst über den Google Play Store (Android) oder App Store (iOS) vom Versicherten heruntergeladen und installiert werden.
  2. Danach erstellt der oder die Versicherte ein zentrales Nutzerkonto.
  3. Der Registrierungsprozess erfordert neben den Kenndaten der Gesundheitskarte eine persönliche Authentifizierung des Versicherten mittels Personalausweis, entweder online per Videoident oder in einer Postfiliale per Postident-Verfahren.
  4. Nach erfolgreicher Registrierung können Versicherte mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und deren NFC-Funktion sowie einer PIN auf ihre ePA zugreifen.

Elektronische Patientenakte ohne Smartphone nutzen

Bei einigen Krankenkassen ist seit Anfang 2022 auch der Zugriff auf die ePA über Desktop-PCs möglich – dazu benötigen Versicherte aus Sicherheitsgründen allerdings ein Kartenlesegerät.

Zudem muss die ePA zuvor auf einem Smartphone eingerichtet worden sein, eine initiale Nutzung ohne App ist also nicht möglich. Auch sind viele weitere Funktionen der ePA an Desktop PCs nur eingeschränkt nutzbar.

Ist die elektronische Patientenakte Pflicht für Versicherte?

Die elektronische Patientenakte ist für Versicherte freiwillig (Opt-in) und das wird auch so bleiben. Es besteht keinerlei Verpflichtung, die ePA zu nutzen.

Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Das bestimmten die Versicherten selbst – Ärzt:innen haben keinen automatischen Zugriff auf die Daten des Versicherten.

Beispiel

Herr Schmidt entscheidet sich dazu, seinem Orthopäden einen MRT-Befund freizugeben, der zuvor vom Radiologen in die ePA geladen wurde. Herr Schmidt kann nun bestimmen, wie lange er seinem Orthopäden Zugriff gewähren möchte. Dieser kann dann ausschließlich über eine Praxis-Schnittstelle mittels seines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und einer PIN auf den MRT-Befund zugreifen. Herr Schmidt kann den Zugriff jederzeit verlängern, verkürzen oder auch sperren.

Folgendem Personenkreis kann Zugriff auf ePA-Daten gewährt werden:

  • Ärzt:innen
  • Kliniken
  • Therapeut:innen
    • Psychotherapeut:innen (ab 2022)
    • Physiotherapeut:innen (geplant 2022)
  • Apotheken
  • Selbst bestimmte Vertreter:innen der Patient:innen

Welche Vorteile bringt die elektronische Patientenakte für Kliniken?

Gemeinsam mit dem Krankenhauszukunftgesetz wird die ePA vor allem Kliniken beim Patientenmanagement entlasten. Während der Aufnahme können Patient:innen ihre ePA an die Klinik freigeben, sodass im Notfall medizinische Daten wie z. B. Vorbefunde bei chronischen Erkrankungen in Sekundenschnelle verfügbar sind. Im Entlassmanagement erhalten Patient:innen alle Befunde und Briefe digital in der ePA und können diese weiterbehandelnden Mediziner:innen freigeben.

Im Notfall soll die ePA in Zukunft auch an Notärzt:innen und den Rettungsdienst freigegeben werden können. Dann könnten sich Notärzt:innen bereits während der Anfahrt auf die Patient:innen vorbereiten.

Wie funktioniert der Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte?

Alle Daten in der ePA sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Sie können also nur vom Patienten selbst und dem jeweiligen zugriffsberechtigten Empfänger des Dokuments (z. B. Zahnarzt) eingesehen werden.

Die Krankenkasse hat grundsätzlich keinen Zugriff auf die ePA.

Technisch gesehen wird die ePA über die Telematikinfrastruktur realisiert, dem digitalen Rückgrat des zukünftigen Gesundheitswesens. Sämtliche Serverleistungen werden in Deutschland erbracht.

Kann die elektronische Patientenakte wieder gelöscht werden?

Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, ihre ePA vollständig zu löschen. Bei einer erneuten Installation müssen dann allerdings sämtliche Daten, Befunde usw. wieder manuell hochgeladen werden.

Was passiert bei einem Wechsel der Krankenkasse?

Bei einem Wechsel der Krankenkasse können sämtliche Daten aus der bestehenden ePA exportiert und problemlos in der jeweiligen App der neuen Krankenkasse hinzugefügt werden. Es gehen somit keine Daten verloren.

Was gilt bei der elektronischen Patientenakte für Kinder?

Gesetzliche Vertreter:innen eines Kindes können in ihrer ePA eine eigene digitale Akte für ihre Kinder einrichten. Es gibt keine feste Grenze, ab welchem Alter die Zustimmung eines Minderjährigen für die Einrichtung einer ePA nötig ist.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte für Privatversicherte?

Die ePa für Privatversicherte funktioniert nach demselben Prinzip. Die privaten Krankenversicherungen haben seit Anfang 2022 begonnen, die elektronische Patientenakte schrittweise einzuführen. Das Angebot kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.

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