Telematikinfrastruktur – Definition und Vorteile

April 13, 2021
/
Redaktion

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens, das die Kommunikation und den sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitsbereich ermöglicht. Die Grundlage dafür sind das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie das E-Health-Gesetz.

Doch wie genau wird die Telematikinfrastruktur finanziert und was ist für die Zukunft geplant?

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema.

Vorteile der Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur bringt einige Vorteile mit sich.

  • Sie erleichtert den nahtlosen und verschlüsselten Austausch von Daten wie medizinischen Befunden und Medikationsplänen.
  • Sie ermöglicht es medizinischem Personal, sicher zu kommunizieren und elektronische Patientenakten (ePA) effizienter zu verwalten.

Telematikinfrastruktur: Aktueller Stand und zukünftige Aussichten

Derzeit erfolgt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur über Kartenterminals und Konnektoren, die den Datentransfer zu und von den Servern der Krankenkassen ermöglichen. Die Hauptanwendungen, die derzeit flächendeckend genutzt werden, sind das Online-Update des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) und das E-Rezept.

In Zukunft wird die Telematikinfrastruktur 2.0 das System revolutionieren, indem sie physische Geräte überflüssig macht. Stattdessen wird sie auf elektronische Identitäten (eID) für eine sichere Authentifizierung setzen, die ein einmaliges Anmelden (Single Sign-On) auf verschiedenen Geräten ermöglicht. So kann man unabhängig von Zeit und Ort auf die Dienste zugreifen.

Ziel der TI 2.0 ist es, die technischen Hürden der derzeitigen Telematikinfrastruktur zu minimieren und der Industrie zu ermöglichen, modernere und innovativere Lösungen für das Gesundheitswesen zu entwickeln.

Schlüsselmerkmale der Telematikinfrastruktur 2.0

  1. Single Sign-On: Durch die Nutzung elektronischer Identitäten (eID) anstelle von Smart Cards können sich Ärzt:innen und Patient:innen sicher anmelden und anschließend auf mehreren Geräten gleichzeitig auf verschiedene Dienste zugreifen.
  2. Webbasierter Zugriff: Der Übergang von physischen Konnektoren zu digitalem Zugriff stellt sicher, dass Gesundheitsdienste jederzeit und überall verfügbar sind, was den Komfort für medizinisches Fachpersonal erhöht.
  3. Integration digitaler Gesundheitsanwendungen: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden miteinander verknüpft, wodurch wichtige Informationen wie Notfalldaten und Medikationspläne schnell verfügbar sind.
  4. FHIR-Standard für Datenaustausch: Für Datenstrukturen und Schnittstellen wird FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) als übergreifender Standard etabliert. Dieser soll den interoperablen Datenaustausch für alle Arten medizinischer Dokumentation unterstützen.
  5. Erhöhte Sicherheit: Durch Zero-Trust-Networking sind alle Verbindungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Ende-zu-Ende-verschlüsselt, wodurch die Sicherheit erhöht und die Abhängigkeit von physischen Zugangspunkten verringert wird.
  6. Einheitliche Regelungen: Ein gemeinsames Regelwerk für alle Teilnehmer:innen stellt sicher, dass die höchsten Standards eingehalten werden, überprüft durch automatisierte Prozesse.

Wann wird die Telematikinfrastruktur 2.0 eingeführt?

Der Wandel der Telematikinfrastruktur ist ein fortlaufender, komplexer Prozess, der über das Jahr 2025 hinaus andauern wird.

Einige Meilensteine wurden bereits umgesetzt, Vieles ist noch geplant – So sind zum Beispiel seit Anfang 2024 die ersten digitalen Identitäten für Versicherte im Einsatz.

Auf der gematik-Webseite finden Sie einen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung.

Wer entwickelt und beaufsichtigt die Telematikinfrastruktur?

Die Entwicklung und Implementierung der Telematikinfrastruktur wird durch das E-Health-Gesetz geregelt, das formell als „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ bekannt ist. Die Nationale Agentur für Digitale Medizin, gematik, überwacht diese Bemühungen unter der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit. Der gesetzliche Auftrag der gematik ist im § 291b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) formuliert.

Wie wird die Telematikinfrastruktur finanziert?

Um die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur zu finanzieren, erhalten Praxen seit dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale. Diese Regelung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt.

Die Höhe der Pauschale hängt von der Größe der Praxis, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und vom Zeitpunkt des Konnektorentauschs ab.

Um die Finanzierung zu erhalten, müssen die Praxen einen Nachweis vorlegen, dass sie folgende Dienste und Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen.

Anwendungen

Hinweis: Für die mit * gekennzeichneten Anwendungen können die Kassenärztlichen Vereinigungen Ausnahmen festlegen – etwa für Psychotherapeut:innen oder für Fachärzt:innen wie z. B. Anästhesisten, die an unterschiedlichen OP-Standorten tätig sind.

Dienste

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
  • SMC-B (Praxisausweis) oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes erhöht (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung).

Telematikinfrastruktur – Glossar

Folgende Begriffserklärungen helfen, die verschiedenen Komponenten und deren Funktionen innerhalb der Telematikinfrastruktur besser zu verstehen.

  1. eHBA – Elektronischer Heilberufsausweis: Der elektronische Heilberufsausweis ist ein digitales Dokument, das vom medizinischen Fachpersonal für die sichere Authentifizierung und zur elektronischen Signatur verwendet wird.
  2. gSMC-K – Gerätespezifische Security Module Smartcard, Typ Konnektor: Diese Smartcard dient zur sicheren Authentifizierung und Verschlüsselung in Konnektoren, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind.
  3. gSMC-KT – Gerätespezifische Secure Module Card vom Typ Kartenterminal: Diese Karte wird in Kartenterminals verwendet, um eine sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur herzustellen.
  4. HSM-B – Hardware Security Module, Typ B: Ein Hardware-Sicherheitsmodul, das für die sichere Speicherung und Verwaltung kryptografischer Schlüssel und Zertifikate zuständig ist.
  5. KT – Kartenterminal: Ein Gerät, das zur sicheren Verbindung und Kommunikation mit der Telematikinfrastruktur dient, indem es elektronische Gesundheitskarten (eGK) und andere Smartcards liest.
  6. MobKT – Mobiles Kartenterminal: Ein tragbares Kartenterminal, das überall dort eingesetzt werden kann, wo eine sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur erforderlich ist.
  7. QES – Qualifizierte elektronische Signatur: Eine elektronische Signatur, die den rechtlichen Anforderungen einer handschriftlichen Unterschrift entspricht und durch ein Zertifikat eines vertrauenswürdigen Dienstanbieters bestätigt wird.
  8. SMC-B – Secure Module Card, Typ B (Praxisausweis): Eine spezielle Smartcard, die für den sicheren Zugang von Arztpraxen zur Telematikinfrastruktur genutzt wird.

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