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Krankschreibung per Telefon (FAQ)

Juni 29, 2022
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Redaktion

UPDATE: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln bezüglich der Krankschreibung per Telefon zum 04. August 2022 reaktiviert. Die Sonderregelung gilt aktuell bis zum 30. März 2023. Im Gegensatz dazu bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt. 

Mit der Krankschreibung per Telefon können Arztpraxen aus der Ferne eine AU-Bescheinigung ausstellen. 

Sich per Telefon krankschreiben zu lassen ist vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie ein stets aktuelles Thema, das zahlreiche Fragen aufwirft. 

  • Was ist Sinn und Zweck einer telefonischen Krankschreibung?
  • Wie funktioniert die Krankschreibung per Telefon?
  • Für wie viele Tage kann man die telefonische Krankmeldung beantragen?

Unser FAQ schafft Klarheit.  

Telefonische Krankschreibung – Warum, wer, wie lange?

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen rund ums Thema Krankschreibung per Telefon. 

Warum wurde die Krankschreibung per Telefon eingeführt?

Das Ziel von telefonischen Krankschreibungen ist es, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. 

Wer kann eine Krankmeldung über Telefon erhalten?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon ist für Patienten und Patientinnen mit leichten Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) gedacht.  

Wann kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln bezüglich der Krankschreibung per Telefon zum 04.08.2022 reaktiviert. Die Sonderregelung gilt bis zum 30.03.2023. Im Gegensatz dazu bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt.  

Für wie viele Tage kann eine telefonische AU-Bescheinigung ausgestellt werden?

Ein telefonischer Krankenschein darf von Arztpraxen für eine Dauer von 7 Tagen ausgestellt werden. Sollten die Krankheitssymptome bis dahin nicht abklingen, kann die Krankschreibung für sieben weitere Kalendertage telefonisch verlängert werden. 

Bevor ein AU-Schein ausgestellt wird, muss der Arzt bzw. die Ärztin im persönlichen Telefongespräch Symptome erfragen und, falls nötig, auch eine körperliche Untersuchung verlangen. In diesem Fall müssen Betroffene eine Praxis aufsuchen.

Mit der Sonderregelung können Praxen wieder die telefonische Krankschreibung nutzen. Allerdings gibt es für Arztpraxen noch eine weitere Möglichkeit, AU-Bescheinigungen aus der Ferne auszustellen – per Videosprechstunde. Mehr zum Ablauf erfahren Sie im folgenden Kapitel. 

Krankschreibung per Videosprechstunde (Aktuelle Regelungen)

Seit Oktober 2020 ist gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) auch die Ausstellung einer AU-Bescheinigung per Videosprechstunde zulässig. 

Der G-BA hat im November 2021 die Regelungen jedoch etwas ausgeweitet. 

Hier sind die wichtigsten Neuheiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde:

  • Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist jetzt für alle Versicherten möglich, auch wenn sie der Praxis unbekannt sind (bisher mussten die Versicherten persönlich bekannt bzw. Bestandspatienten sein)
  • Es muss weiterhin möglich sein, die Krankheit per Videosprechstunde festzustellen, eine besondere Einschränkung auf bestimmte Diagnosen gibt es aber nicht, dies liegt im Ermessen des Arztes bzw. der Ärztin.
  • Die Dauer der Krankschreibung hängt davon ab, ob die Person der Praxis bekannt ist oder nicht. Für bekannte Versicherte kann ein AU-Schein für bis zu 7 Tage ausgestellt werden, für unbekannte jedoch nur bis zu 3 Kalendertage.
  • Eine Folgebescheinigung kann per Videosprechstunde ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund einer persönlichen Untersuchung in der Arztpraxis erfolgte.
  • Portokosten für den Versand des AU-Scheins – Abrechnungsfähig war die Gebührenordnungsposition (GOP) 88122 in Höhe von 0,90 EUR. Diese Regelung ist am 31. Mai 2022 ausgelaufen.

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