UPDATE: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln bezüglich der Krankschreibung per Telefon zum 31. Mai 2022 auslaufen lassen. Eine Wiedereinführung ist je nach Infektionslage möglich. Im Gegensatz dazu bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt.
Mit der Krankschreibung per Telefon können Arztpraxen aus der Ferne eine AU-Bescheinigung ausstellen.
Sich per Telefon krankschreiben zu lassen ist vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie ein stets aktuelles Thema, das zahlreiche Fragen aufwirft.
Unser FAQ schafft Klarheit.
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen rund ums Thema Krankschreibung per Telefon.
Das Ziel von telefonischen Krankschreibungen ist es, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon ist für Patienten und Patientinnen mit leichten Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) gedacht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln bezüglich der Krankschreibung per Telefon zum 31. Mai 2022 auslaufen lassen. Eine Wiedereinführung ist je nach Infektionslage möglich. Im Gegensatz dazu bleibt die Krankschreibung per Videosprechstunde dauerhaft erlaubt.
Ein telefonischer Krankenschein durfte von Arztpraxen für eine Dauer von 7 Tagen ausgestellt werden. Sollten die Krankheitssymptome bis dahin nicht abklingen, konnte die Krankschreibung für sieben weitere Kalendertage telefonisch verlängert werden.
Bevor ein AU-Schein ausgestellt wird, müsste der Arzt bzw. die Ärztin im persönlichen Telefongespräch Symptome erfragen und, falls nötig, auch eine körperliche Untersuchung verlangen. In diesem Fall müssten Betroffene eine Praxis aufsuchen.
Weil die telefonische Krankschreibung ausgesetzt ist, kommt diese Möglichkeit im Moment nicht in Frage. Allerdings gibt es für Arztpraxen noch eine weitere Möglichkeit, AU-Bescheinigungen aus der Ferne auszustellen – per Videosprechstunde. Mehr zum Ablauf erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Seit Oktober 2020 ist gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) auch die Ausstellung einer AU-Bescheinigung per Videosprechstunde zulässig.
Der G-BA hat im November 2021 die Regelungen jedoch etwas ausgeweitet.
Hier sind die wichtigsten Neuheiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde:
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