Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt genau fest, was unter dem Begriff Arbeitsunfähigkeit zu verstehen ist. Die geltenden Definitionen des G-BA sehen in der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie insgesamt vier Szenarien vor: Wenn Versicherte wegen einer Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder nur mit dem Risiko, dass sich die Erkrankung weiter verschlimmert, […]