Videosprechstunde in der Psychotherapie (FAQ)

September 25, 2022
/
Redaktion

Seit dem Beginn der Pandemie wurden Millionen von psychotherapeutischen Sitzungen digital durchgeführt – für viele Patient:innen und Therapeut:innen eine ganz neue Erfahrung.

Laut einer Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wollen viele Expert:innen an der Psychotherapie per Videosprechstunde dauerhaft festhalten.

Wir nehmen das Thema deshalb genauer unter die Lupe und beantworten wichtige Fragen.

Wann darf die Psychotherapie als Videosprechstunde durchgeführt werden?

Grundsätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit eine Psychotherapie als Videosprechstunde in Frage kommt:

  • Die Psychotherapeut:innen und Patient:innen hatten bereits einen ersten persönlichen Kontakt zum Zweck der Diagnose und Aufklärung.
  • Aus therapeutischer Sicht ist kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin bzw. dem Patienten nötig – Ausnahme sind zum Beispiel Fälle, bei denen Patient:innen über suizidale Gedanken berichten.

Welche psychotherapeutischen Leistungen dürfen nicht per Videosprechstunde durchgeführt werden?

Folgende psychotherapeutische Leistungen dürfen nicht per Videosprechstunde stattfinden:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde – Hiermit ist der Erstkontakt von Therapeut:in und Patient:in gemeint. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird festgestellt, ob eine seelische Krankheit vorliegt und eine weitere Therapie notwendig ist.
  • Probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) – Sie finden im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde statt. Dabei handelt es sich um eine Art Kennenlernstunden, bei denen Ihnen Patient:innen Fragen zur Behandlung stellen und Sie sich ein genaues Bild von ihrer Situation machen können. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde werden mindenstens zwei probatorische Sitzungen durchgeführt.

Wie läuft eine Video-Psychotherapie mit der Lösung von arztkonsultation ab?

Wir haben die Anleitung zur Durchführung unserer Videosprechstunde in der Psychotherapie übersichtlich für Sie zusammengefasst.

  1. Sie schicken Ihren Patient:innen eine Einladung via E-Mail mit einem individuellen Zugangslink zur Plattform. Vorteil – die Software funktioniert im Internetbrowser, daher können Therapeut:innen von verschiedenen Endgeräten arbeiten.
  2. Ihre Patient:innen identifizieren sich danach mit ihrem Klarnamen und betreten das digitale Wartezimmer.
  3. Sie starten mit der Sitzung per Video und führen das Gespräch.

So einfach geht unsere Video-Psychotherapie!

Wie wird eine Videosprechstunde abgerechnet?

Gemäß der Psychotherapie-Richtlinie (EBM-Kapitel 35) gilt seit dem 1. Juli 2022 als Obergrenze, dass maximal 30 % aller Leistungen in einem Quartal für Videosprechstunden abgerechnet werden dürfen. So kann eine Praxis beispielsweise eine bestimmte Leistung komplett via Videosprechstunde durchführen, sofern diese in anderen Bereichen seltener oder gar nicht zum Einsatz kommt.

Von der Regelung zur Obergrenze ausgenommen sind psychotherapeutische Akutbehandlungen (GOP 35152), psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen.

Erfahren Sie mehr zum Thema: Wichtige Gebührenordnungspositionen (GOP) zur Videosprechstunde in der Psychotherapie und Übersicht zur Vergütung.

Zum Schluss möchten wir Ihnen noch passend zum Thema interessante Erkenntnisse einer Studie vorstellen, bei der auch arztkonsultation ak GmbH mitgewirkt hat.

Eine Hausärztin spricht mit einem Patienten in der Praxis und hält ein rotes Notizbuch in der Hand

© Antoni Shkraba / Pexels

Psychotherapie per Videosprechstunde mit arztkonsultation (Studie)

Zu viele Menschen, die unter Angststörungen oder Depressionen leiden, erhalten nicht die Hilfe, die sie dringend benötigen.

Grund dafür sind insbesondere die langen Wartezeiten bei psychotherapeutischen Spezialisten, bei älteren Patient:innen erschweren zudem komplexe Mehrfacherkrankungen und Immobilität zusätzlich den Zugang zu spezialisierter Versorgung.

Eine Machbarkeitsstudie der Universität Heidelberg zeigt, dass Psychotherapie in Verbindung mit Telemedizin Abhilfe schaffen kann.

Psychotherapie in der Telemedizin: Verlauf der Studie

Die Wissenschaftler haben für die Studie die Videosprechstunde von arztkonsultation eingesetzt und insgesamt 50 Patient:innen beobachtet:

  • Ein Teil wurde als Kontrollgruppe von Hausärzt:innen behandelt.
  • Andere Patient:innen konnten per Videosprechstunde bis zu fünf Gespräche mit einem Psychotherapeuten bzw. einer Psychotherapeutin absolvieren (die behandelnden Hausärzt:innen stellten dafür Räumlichkeiten in ihren Praxen zur Verfügung).

Die Videosprechstunden (insgesamt wurden 102 durchgeführt) dauerten jeweils 50 Minuten und wurden in einem zweiwöchigen Rhythmus terminiert.

Fazit: Video-Psychotherapie ein neues Modell für die Praxis?

Patient:innen, die per Videosprechstunde mit einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin sprechen konnten, zeigten nach Ende der Studie einen besseren Umgang mit ihren jeweiligen Symptomen als vor der Studie. Zudem wurden bei dieser Gruppe von Patient:inen keine ernsten Zwischenfälle erfasst.

Dies beweist, dass psychotherapeutische Sitzungen auch per Videosprechstunde machbar sind und bedenkenlos durchgeführt werden können.

Das besondere Setting der Machbarkeitsstudie durch die Nutzung von Praxisräumlichkeiten für die Sitzungen liefert wertvolle Erkenntnisse darüber, wie die Videosprechstunde zu einer Verzahnung der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung beitragen kann.

Aus diesem Modell ergeben sich neue Perspektiven und Ansätze für Behandlungspfade, die das Zusammenwirken behandelnder Ärzt:innen in den Vordergrund rücken.

Dabei bleiben die Hausärzt:innen die erste Anlaufstelle für Patient:innen mit psychischen Erkrankungen. Besonders dringende Fälle könnten allerdings unter Umgehung langer Wartelisten schneller in die Therapie übergehen. Möglich macht das eine direkte Videoverbindung aus der Hausarztpraxis zu den Psychotherapeut:innen.

Wir freuen uns über den positiven Ausgang der Studie, die neue Ansätze für die Anwendung der Videosprechstunde anregt. Sowohl zur besseren Versorgung von Patient:innen als auch zur Vernetzung fachärztlicher Kompetenzen kann die Videosprechstunde einen wichtigen Beitrag leisten.

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