KHZG – Das Krankenhauszukunftsgesetz (Wichtige Fragen & Antworten)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) trat im Oktober 2020 in Kraft und schafft den gesetzlichen Rahmen für die Modernisierung und Digitalisierung deutscher Krankenhäuser. Aktuell werden durch das Gesetz diverse Vorhaben gefördert, z. B. im Bereich digitales Patientenmanagement und IT-Sicherheit.
In diesem Beitrag beantworten wir wichtige Fragen rund ums Thema.
Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)?
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitionsprogramm, das am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Dadurch wird das am 3. Juni 2020 vom Bund beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser” umgesetzt.
Bund und Länder können somit über den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) insgesamt 4,3 Milliarden Euro für folgende Bereiche in Krankenhäusern bereitstellen:
- Notfallversorgung
- IT-Sicherheit
- Digitalisierung
15 % der verfügbaren Fördermittel müssen dabei zur Verbesserung der Informationssicherheit verwendet werden.
Was soll das KHZG bewirken?
Ziel des KHZG ist es zu gewährleisten, dass Krankenhäuser genügend Mittel zur Verfügung haben, um in moderne Notfallkapazitäten, IT-Sicherheit und regionale Versorgungsstrukturen zu investieren und ihre Prozesse zu digitalisieren.
Das Gesetz soll zudem die Institutionen im Gesundheitswesen enger vernetzen (Stichwort Telematikinfrastruktur) und die Patientenversorgung verbessern.
Was beinhaltet das Krankenhauszukunftsgesetz?
Die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) sieht im Rahmen des KHZG elf Fördertatbestände vor:
- Anpassung der (informations-)technischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den aktuellen Stand der Technik
- Errichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement
- Digitale und automatisierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
- Digitales Medikationsmanagement
- Krankenhausinterne digitale Prozesse zur Anforderung von Leistungen
- Sichere IT-Infrastruktur (z. B. Cloud-Computing Systeme)
- Onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem für Betten
- Einrichtung bzw. Erweiterung technischer Systeme, um telemedizinische Netzwerke aufzubauen
- Einrichtung bzw. Erweiterung von technischen Systemen zur Vermeidung von Störungen informationstechnischer Systeme, der Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers
- Anpassung von Patientenzimmern (z. B. für den Fall einer Epidemie, wenn besondere Behandlungsformen erforderlich sind)
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich im Wesentlichen aus § 14a Absatz 5 KHG ergeben.
- Die Umsetzung des fördernden Vorhabens darf frühestens am 2. September 2020 begonnen haben – also am Tag als sich der Koalitionsausschuss auf das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser" einigte.
- Der Krankenhausträger, das zuständige Land oder beide gemeinsam müssen mindestens 30 % der Fördersumme tragen.
- Das antragsstellende Land muss für die Jahre 2020 bis 2022 Hausmittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser bereitstellen, jedoch min. in der Höhe, die dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 entspricht.
- Zudem müssen die Investitionsmittel durch das Land erhöht werden, und zwar um den Anteil, den es an der 30-prozentigen Kofinanzierung trägt.
Welche Kosten werden durch das KHZG gefördert?
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes werden Kosten für die Umsetzung folgender Maßnahmen gefördert:
- Technische-/IT-Maßnahmen: z. B. Kosten für Hardware und Software, Lizenzen, Anbindungen (krankenhausübergreifende Projekte) sowie für die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informations- oder kommunikationstechnischer Anlagen.
- Personelle Maßnahmen: Besetzung von Positionen, die für die Umsetzung des Projektes notwendig sind (z. B. ein krankenhausinternes IT-Team)
- Räumliche Maßnahmen: z. B. Aus- und Umbauten für IT-Serverräume, Unit-Dose-Systeme, Entlassmanagement oder telemedizinische Anwendungen.
- Nachweise zur Förderfähigkeit: Auch die Kosten für die Erbringung der erforderlichen Nachweise sind erstattungsfähig.
Bis wann müssen KHZG-Projekte umgesetzt sein?
Das Förderprogramm des KHZG startete im September 2020 und Krankenhausträger hatten ein Jahr Zeit, ihren Förderbedarf bei den jeweiligen Ländern anzumelden. Die wiederum mussten bis zum 31. Dezember 2021 einen Förderantrag stellen.
Ursprünglich sollten alle geförderten Projekte bis Ende 2024 abgeschlossen sein, doch aufgrund von verschiedenen Faktoren wie verzögerter Auszahlung der Mittel, der Covid-19-Pandemie und IT-Fachkräftemangel wurden Fristverlängerungen gewährt.
Die KHZG-Projekte dürfen nun bis Ende 2024 beauftragt und bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden. Von 2027 bis 2031 müssen Krankenhäuser dann stufenweise nachweisen, dass die Pflichtanwendungen entsprechend genutzt werden. Sonst drohen Sanktionen.
Auch die Länder sind verpflichtet, jährlich bis zum 1. April zu belegen, dass die Fördermittel zweckgerecht verwendet werden. Eine Evaluierung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das den Reifegrad der Krankenhäuser misst.
Wichtige Fristen im Überblick:
- September 2020: Krankenhäuser können ihren Förderbedarf bei den zuständigen Ländern anmelden.
- 31. Dezember 2021: Letzter Tag für die Bundesländer, um die Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung einzureichen.
- 31. Dezember 2024: Bis Ende 2024 müssen alle geförderten Projekte beauftragt werden.
- 31. Dezember 2025: Bis Ende 2025 müssen die geförderten Projekte vollständig umgesetzt werden.
- Jährlich bis zum 1. April: Die Länder müssen nachweisen, dass die Fördermittel zweckgerecht verwendet wurden.
- Juni 2021 und Juni 2024: Termine, an denen das Bundesamt für Soziale Sicherung den Fortschritt und die Qualität der Umsetzung überprüfte.
- 2027 bis 2031: Krankenhäuser müssen in diesem Zeitraum nachweisen, dass die Pflichtanwendungen entsprechend genutzt werden – mindestens 60 % bis Ende 2027, mindestens 70 % bis Ende 2028, mindestens 80 % zwischen 2029 und 2031).
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