Digital-Gesetz: Neue Chancen für die Videosprechstunde

Oktober 2, 2023
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Redaktion

Das Digital-Gesetz (DigiG) verspricht eine Stärkung der Telemedizin, insbesondere der Videosprechstunde. Sie soll fester Bestandteil der integrierten Versorgung werden. Was das genau bedeutet und wo die Videosprechstunde künftig zum Einsatz kommen soll, haben wir für Sie zusammengestellt. 

Bessere Vergütung der Videosprechstunde und Wegfall der 30-Prozent-Regel 

arztkonsultation hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, dass Videosprechstunden ohne Mengenbegrenzung abgerechnet werden können. Mit dem Digital-Gesetz soll dies nun Realität werden. Zur besseren Vergütung der Videosprechstunde ist eine „Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkungen“ vorgesehen. Ärztinnen und Ärzte erhalten damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie viele Videosprechstunden sie anbieten.  

Auch darüber hinaus sollen Videosprechstunden besser vergütet werden. Voraussetzung ist, dass sie Teil eines integrierten Versorgungspfades sind. Die Vergütung der Videosprechstunde erfolgt somit nicht mehr nach festen Beträgen, sondern behandlungsorientiert. Die Videosprechstunde kann somit flexibel und ohne finanzielle Einbußen eingesetzt werden. 

Ärzt:innen dürfen Videosprechstunde aus dem Homeoffice anbieten 

Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde künftig auch außerhalb ihres Vertragsarztsitzes anbieten. Damit können sie ihre Patientinnen und Patienten beispielsweise von zu Hause aus per Videosprechstunde betreuen. Das ist vor allem hilfreich, wenn Ärztinnen und Ärzte bei leichter Erkrankung oder Schwangerschaft die Patientenversorgung weiter aufrechterhalten möchten. Unterstützt wird es durch den Wegfall der 30-Prozent-Regel: Ärztinnen und Ärzte sind mit Inkrafttreten des DigiG nicht mehr auf eine geringe Anzahl von Videosprechstunden beschränkt.  

Assistierte Telemedizin per Videosprechstunde in der Apotheke  

Um niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, sollen Apotheken laut dem DigiG stärker in die Versorgungsstruktur eingebunden werden. Im Rahmen der sogenannten assistierten Telemedizin unterstützen Apotheken bei der Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen. Patientinnen und Patienten können von der Apotheke aus eine Videosprechstunde mit einer Fachärztin oder einem Facharzt wahrnehmen. Die Angestellten vor Ort unterstützen bei der technischen Einrichtung und übernehmen unter Anleitung der Ärzt:innen einfache medizinische Routineaufgaben. Vor allem ländliche Regionen profitieren von der assistierten Telemedizin durch ein stärkeres Versorgungsnetz. 

DiGAs mit persönlicher Beratung per Videosprechstunde 

Um Ärzt:innen und Therapeut:innen zu entlasten, spielen auch DiGAs im Digital-Gesetz eine Rolle. Das Versorgungsangebot von DiGAs kann nun um die persönliche Beratung per Videosprechstunde erweitert werden. Da es sich hierbei um eine integrierte Versorgung handelt, deren Kern die App bildet, können Ärztinnen und Ärzte auch hier eine behandlungsorientierte Vergütung erhalten.  

E-Rezept per Videosprechstunde übermitteln 

Für eine beschleunigte Übermittlung des E-Rezepts dürfen Ärztinnen und Ärzte während einer Videosprechstunde den Token des E-Rezepts in die Kamera halten. Patientinnen und Patienten können so den Token direkt vom Bildschirm mit ihrem Smartphone einscannen und an eine Apotheke ihrer Wahl senden. Möglich ist das durch das besonders hohe Sicherheitsniveau zertifizierter Videosprechstundenanbieter

Videosprechstunde auf dem Weg in die Regelversorgung 

Das Digital-Gesetz (DigiG) ist ein wichtiger Schritt, um die Telemedizin stärker in die Gesundheitsversorgung zu integrieren. Gerade für die Videosprechstunde bietet es zahlreiche Chancen: Viele Anwendungsfälle sollen nun fester Bestandteil der hybriden Versorgung werden. Damit ebnet es der Videosprechstunde den Weg in die Regelversorgung. 

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