Mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) rechnen Vertragsärzt:innen ihre Leistungen ab. Dafür zuständig ist der sogenannte Bewertungsausschuss. Dieser besteht aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Er legt bundesweit fest, wie ärztliche Dienstleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen sind. Abrufbar ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab im EBM-Katalog der KBV. Wie ist der EBM aufgebaut? Der […]