Bereits seit Frühjahr 2023 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in einer Videosprechstunde eine medizinische Rehabilitation verordnen oder Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel ausstellen. Abrechenbar waren diese Leistungen bisher nicht. Das hat sich nun geändert: Ab dem 1. Januar 2024 sind die genannten Verordnungen auch nach einem Kontakt per Videosprechstunde abrechnungsfähig. Damit reagiert der Bewertungsausschuss (BA) […]