Bei einer Videosprechstunde erbringen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eine digitale heilberufliche Leistung. Wie diese abgerechnet wird, legt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) fest. Seit dem 1. April 2022 gilt eine leistungsbezogene Obergrenze für die Videosprechstunde. Höchstens 30 % der Behandlungsfälle in einem Quartal dürfen per Videosprechstunde stattfinden. Sämtliche GOP-Punkte, die mit der Videosprechstunde in Verbindung stehen, unterliegen […]