Telemonitoring: Eine immer noch unterschätzte Chance

Juni 14, 2021
/
Redaktion

Lange waren Arztpraxen und Krankenhäuser die einzigen Orte, um vitale Gesundheitswerte der Patient:innen zu überwachen und wichtige Messungen durchzuführen.

Jetzt geht das auch digital und aus der Ferne – möglich macht es das Telemonitoring.

  • Doch was versteht man darunter?
  • Welche Vorteile hat das Telemonitoring für Ärzt:innen und Patient:innen?
  • Wo kommt es zum Einsatz?

Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist Telemonitoring?

Beim Telemonitoring handelt es sich um die Kontrolle und Auswertung essenzieller Gesundheitswerte aus der Ferne .

Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Körpertemperatur
  • Blutzuckerspiegel
  • Gewicht
  • Puls
  • Blutdruck
  • Herzströme u. a.

Damit Ärzt:innen die Werte erfassen können, müssen Patient:innen bestimmte mobile Messgeräte tragen oder die Daten selbst in spezielle Apps eintragen. Danach werden diese per Funk oder Internet entweder an ein telemedizinisches Zentrum (TMZ), Krankenhaus oder in eine Arztpraxis übermittelt.

Bei welchen chronischen Krankheiten kommt Telemonitoring zum Einsatz?

Das Telemonitoring kommt bei verschiedenen chronischen Krankheiten zum Einsatz, unter anderem:

  • Diabetes (Typ-1, Typ-2)
  • Asthma
  • Bluthochdruck
  • Herzinsuffizienz
Ein Arzt und eine Ärztin sitzen in einer weißen Arztpraxis vor dem Computer und sehen sich Gesundheitswerte an

Telemonitoring: Vorteile im Überblick

Telemonitoring bringt sowohl für Ärzt:innen als auch Patient:innen viele Vorteile mit sich:

  • Verbesserte Pflege und Betreuung – Mit Hilfe der Telemonitoring–Systeme werden die Werte der Patient:innen täglich erfasst und überwacht.
  • Mehr Sicherheit: Indem die Ärzt:innen die Daten regelmäßig analysieren, können Sie im Fall der Verschlechterung sofort reagieren. Das gibt beiden Parteien ein besseres Gefühl und den Patient:innen mehr Sicherheit.
  • Erhöhte Lebensqualität: Telemonitoring erspart oft den Gang in die Arztpraxis, was für Viele eine große Entlastung darstellt. Statt lange im Krankenhaus auf die Untersuchung zu warten, können Patient:innen in der gewohnten Umgebung bleiben.
  • Kontrolle von unterwegs: Ob morgens, abends, auf Reisen oder am Arbeitsplatz – Telemonitoring ermöglicht Ärzt:innen die Überwachung lebenswichtiger Werte unabhängig von Zeit und Ort.
  • Weniger Kosten: Durch das Telemonitoring werden unnötige Arztbesuche und Krankenhauseinweisungen reduziert. Das spart Kosten und entlastet das Gesundheitssystem.

Telemonitoring-Beispiel aus der Praxis

Vor allem bei Patient:innen mit Herzinsuffizienz hat sich Telemonitoring als besonders effektiv erwiesen.

Indem Ärzt:innen die Werte regelmäßig aus der Ferne überprüfen, können sie schnell handeln, indem sie z. B. die Medikamente an den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin anpassen.

Auch Menschen mit einem Herzschrittmacher profitieren vom Telemonitoring, denn durch die automatisch übermittelten Daten können oftmals Anomalien rechtzeitig erkannt und somit mögliche Notfälle vermieden werden.

Ein Arzt sieht sich die Herzfrequenz eines Patienten an, neben ihm sind ein Stethoskop, Herzmodell und Tabletten zu sehen

Telemonitoring für Patient:innen mit Herzinsuffizienz

Seit Anfang 2022 darf Telemonitoring bei Menschen mit Herzinsuffizienz (Stadium NYHA II oder III) und einer verringerten Pumpleistung des Herzens eingesetzt werden.

Das gilt für Patient:innen, die bereits ein implantiertes kardiales Aggregat besitzen sowie bei Personen ohne ein solches Aggregat, die aufgrund einer kardialen Dekompensation in den letzten zwölf Monaten im Krankenhaus versorgt wurden.

Das neue Angebot der Telemedizin setzt eine enge Kooperation zwischen behandelnden Ärzt:innen und telemedizinischen Zentren voraus und soll die lückenlose Betreuung der Patient:innen verbessern.

Die Details zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der **Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung** definiert.

Telemonitoring-Abrechnung

Zur Abrechnung des Telemonitorings für Patient:innen mit Herzinsuffizienz wurden am 1. Januar 2022 neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen, und zwar für

  • primär behandelnde Ärzt:innen

und

  • Ärzt:innen in den TMZ

Alle Leistungen werden extrabudgetär und zu festen Preisen honoriert. Weitere Informationen zur Telemonitoring-Vergütung finden Sie hier).

Telemonitoring: Besteht noch Verbesserungspotential?

Zwar wurde im Bereich Telemonitoring bereits Einiges getan, doch die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) sieht noch Verbesserungspotenzial. Im Folgenden haben wir deren Vorschläge zusammengefasst:

  • Alle relevanten Indikationsbereiche müssen in das kassenärztliche Telemonitoring-System aufgenommen werden. Die Fernbehandlung von Herzinsuffizienz-Patient:innen läuft gut, man muss aber sicherstellen, dass andere chronische Erkrankungen nicht durch das Raster fallen.
  • Die Lücke zwischen dem medizinisch sinnvollen und dem derzeit erlaubten Einsatz des Telemonitoring muss so bald wie möglich geschlossen werden. Damit technische Innovationen schneller in die Praxis kommen, sollten Zulassungsverfahren für Methoden und Werkzeuge der Fernbehandlung besser organisiert werden.
  • Telemonitoring wird sich nur dann flächendeckend durchsetzen, wenn Ärztinnen und Ärzte für ihre Teilnahme eine faire Vergütung erhalten, die Anreize schafft. Die Struktur der Vergütung ist deshalb ebenfalls eine Baustelle.

Bei arztkonsultation.de sind wir davon überzeugt, dass eine deutliche Ausweitung des Telemonitoring die Gesundheitsversorgung insbesondere für chronisch Kranke spürbar verbessern kann.

Gerne unterstützen wir innovative Angebote mit unserer Videosprechstunde, denn bei dem Telemonitoring handelt es sich nach wie vor um eine unterschätzte Chance!

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