KIM ist die Abkürzung für Kommunikation im Medizinwesen und bezeichnet einen neuen Standard, der eine sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen ermöglicht.
KIM nutzt die Telematikinfrastruktur, um verbindliche Kommunikationswege zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern, Laboren und Apotheken zu schaffen. Dazu gehören unter anderem der eArztbrief, rechtssichere E-Mails und digitale Adressbücher für das Gesundheitswesen. Alle Inhalte sind Ende-Zu-Ende-Verschlüsselt und erfüllen sämtliche Auflagen für den Schutz von Gesundheitsdaten – ein Meilenstein für die Kommunikation in der Medizin.
Diese und andere Korrespondenzen können über ein und dasselbe Tool erledigt werden. Medienbrüche werden vermieden und das Abtippen von Daten gehört der Vergangenheit an. Nötig ist dafür ein Primärsystem, welches an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist.
In der Telematikinfrastruktur versteht man unter einem Primärsystem ein dezentrales Clientsystem, das Leistungserbringer im Gesundheitswesen nutzen, um ihre Daten zu verwalten. Jede Arztpraxis nutzt ein z. B. Praxisverwaltungssystem (PVS), um Patientendaten, Diagnosen, Therapien und die Terminverwaltung zu organisieren.
Primärsysteme existieren in folgenden Kategorien:
Wer in einem Primärsystem als Nutzer:in registriert ist, öffnet das KIM-System in seinem jeweiligen Programm. Das Verfassen einer Nachricht – zum Beispiel um einen Arztbrief zu versenden – funktioniert dabei wie in einem handelsüblichen E-Mail-Programm. Der oder die Empfänger:in der Nachricht muss ebenfalls bei KIM registriert sein. Adressaten lassen sich ganz einfach über den integrierten KIM-Verzeichnisdienst herausfinden – egal ob Arzt, Apothekerin, Physiotherapeut oder Hebamme.
Im Hintergrund wird die Nachricht an das KIM-Clientmodul gesendet und verschlüsselt. Über Konnektorschnittstellen wird der Inhalt signiert und über den KIM-Fachdienst versendet. Dieser Prozess läuft beim Empfänger andersherum ab, sodass die Nachricht entschlüsselt und schließlich als Klartext lesbar wird.
Der Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) muss seit dem 01.07.2022 über ein KIM-System erfolgen, das sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz vor. Heil- und Kostenpläne, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenaufnahmen sollen später hinzukommen. So werden nach und nach alle Diensteistungen im eHealth-Sektor auf KIM umgestellt.
Der Gesetzgeber hat gezielt Anreize gesetzt, damit Ärzt:innen die digitalen KIM-Services nutzen – vor allem in Form von Pauschalen. Einen Überblick finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in dem Dokument „Vereinbarung zur Finanzierung“ (Stand 20.06.2022). Für Zahnärzt:innen gilt die „Anlage 11a: Pauschalen-Vereinbarung“.
Die wichtigsten Pauschalen im Überblick
Auch für die Einrichtung und den Betrieb von KIM-Services gibt es eine Pauschale.
Auch der Versand von E-Arztbriefen wird gefördert und mit einer Strukturförderpauschale von ca. 0,10 € pro Versand vergütet. Hier gibt es keine Beschränkung und keinen Höchstwert.
Zusätzlich brauchen Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer einen elektronischen Heilberufsausweis. Mit diesem werden Dokumente wie z. B. die eAU vor dem KIM-Versand mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert. So wird eine missbräuchliche Nutzung verhindert und die Qualität der Kommunikation im Gesundheitswesen erhöht.
Zu guter Letzt stellt sich natürlich noch die Frage, welche Kosten Sie für die Nutzung eines KIM-Dienstes einplanen müssen.
Grundsätzlich gilt: je größer Ihre Einrichtung, desto höher die Kosten. Auch wenn viele Nutzer:innen regelmäßig auf den KIM-Dienst zugreifen müssen, erhöhen sich die Kosten, z. B. in einem Krankenhaus. Arztpraxen müssen weniger tief in die Tasche greifen: kv.dox, den KIM-Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, gibt es etwa schon für 6,55 € pro Monat, bei einer Nutzer:in. Jeder weitere Nutzende schlägt mit 3,03 € monatlich zu Buche.
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