Das Digitale-Versorgung-Gesetz

Juli 21, 2022
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Redaktion

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist Ende 2019 in Kraft getreten und soll die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen entscheidend voranbringen. Bis 2024 wird die Umsetzung durch einen 200 Millionen pro Jahr schweren Innovationsfonds gefördert.

Das DVG gliedert sich in drei Schwerpunkte:

  1. Digitale Gesundheitsapps
  2. Elektronische Patientenakte (ePA)
  3. Telemedizin

Weitere Neuerungen, die durch das DVG eingeführt werden:

  • Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, darf der Krankenkasse seiner Wahl online beitreten
  • Wahlleistungen im Krankenhaus können digital ausgewählt und gebucht werden
  • Krankenkassen können digital für ihre innovativen Angebote werben, wenn der oder die Versicherte zustimmt

Das Digitale-Versorgung-Gesetz fördert die Videosprechstunde

Das DVG verbessert die Auffindbarkeit von Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden anbieten. Diese dürfen künftig auf Ihrer Website explizit mit der Videosprechstunde werben.

Auch kann die nötige Aufklärung für die Videosprechstunde online erfolgen, ein direkter Patienten-Arzt-Kontakt im Vorfeld ist also nicht mehr erforderlich. Somit wird die Videosprechstunde zu einem festen Bestandteil des Alltags im Gesundheitswesen, auch das E-Rezept kann online verschrieben werden.

Mehr Sicherheit und Datenschutz für Arztpraxen

Durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird die IT-Sicherheit in Arztpraxen deutlich verbessert und der Bedienkomfort erhöht. Mit einem KIM-System werden E-Health Services in den Praxisalltag umgesetzt, jeweils unterstützt durch einen zertifizierten Dienstleister.

Auch finanziell lohnt sich der Umstieg: so erhalten Ärzt:innen für einen versendeten eArztbrief eine höhere Pauschale als für ein Fax.

Mehr Teilhabe für Versicherte

Bei aller Innovation wird oft vergessen, dass nicht alle Versicherte über die Kompetenzen und technischen Möglichkeiten verfügen, um digitale Gesundheitsangebote zu nutzen. Daher verpflichtet das DVG die Krankenkassen, Ihren Mitgliedern entsprechende Angebote zu machen, um die digitalen Fähigkeiten zu verbessern. So können der Umgang mit Gesundheitsapps oder die Einrichtung der elektronischen Patientenakte erlernt werden.

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