Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) – Wichtige Fragen & Antworten

Mai 4, 2022
/
Redaktion

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist zum integralen Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung in Deutschland geworden.

Grund genug, die Thematik genauer unter die Lupe zu nehmen.

1. Was ist der elektronische Heilberufsausweis?

Der elektronische Heilberufsausweis ist eine gesetzlich vorgeschriebene, personenbezogene Chipkarte für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Man unterscheidet folgende Ausweistypen:

  • elektronischer Arztausweis
  • elektronischer Zahnarztausweis
  • elektronischer Apothekerausweis
  • elektronischer Psychotherapeutenausweis
  • elektronischer Heilberufsausweis für Gesundheitsberufe

Der eHBA unterliegt strengen Datenschutzauflagen und soll sicherstellen, dass nur Berechtigte Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) haben.

Auf dem elektronischen Heilberufsausweis werden folgende Daten gespeichert:

  • Vorname
  • Nachname
  • akademischer Grad/Titel
  • Berufsgruppe
  • Telematik-ID (Nummer des Karteninhabers in der Telematikinfrastruktur)
  • Optional: E-Mail-Adresse
  • EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer)
  • Ausweisnummer
Muster der Vorder- und Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises
© Bundesärztekammer

2. Welche Vorteile bringt der eHBA?

Der elektronische Heilberufsausweis bringt einige Vorteile mit sich:

  • Vereinfachter Praxisalltag: Mit dem eHBA können Sie digitale Anwendungen nutzen und gestalten somit Ihren Praxisalltag effizienter.
  • Kostenersparnis: Durch den Online-Austausch von Dokumenten sowie die rechtsverbindliche Signatur sparen Sie Zeit und Geld.
  • Online-Authentifizierung: Mit dem eHBA können Sie sich an Online-Portalen von Kammern oder in der TI einfach ausweisen.
  • Vertraulichkeit der Daten: Der eHBA verschlüsselt und entschlüsselt sicher alle medizinische Daten.
  • Zugriff auf die eGK: Mit dem elektronischen Heilberufsausweis greifen Sie auf medizinische Daten zu, die auf der eGK des Patienten abgespeichert sind (z. B. auf den elektronischen Medikationsplan).

3. Wofür brauche ich den elektronischen Heilberufsausweis?

Der eHBA wird laut gesetzlichen Regelungen für die unten aufgeführten Anwendungen benötigt:

4. Wie beantrage ich den eHBA?

Die Ausstellung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ist mit Kosten verbunden und erfolgt durch zugelassene Anbieter, die auf der Webseite Ihrer Landesärztekammer zu finden sind.

Derzeit können Sie zwischen vier Anbietern wählen:

Wir haben den Prozess der Antragstellung Schritt-für-Schritt für Sie zusammengefasst:

  1. Nachdem Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, füllen Sie auf dessen Webseite ein Antragsformular aus (Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Bild online hochzuladen).
  2. Drucken Sie den generierten Antrag und das Identifizierungsformular (z. B. POSTIDENT Coupon) aus und unterschreiben die Unterlagen an den angegebenen Stellen (ggf. ergänzen Sie den Antrag noch um ein Passbild).
  3. Im nächsten Schritt müssen Sie sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument identifizieren lassen. Die Anbieter ermöglichen verschiedene Ident-Verfahren (vom POSTIDENT bis hin zum Video-Ident), deshalb sollten Sie sich bereits im Voraus informieren, welches für Sie am praktischsten ist.
  4. Die Identifizierungsstelle füllt danach das Identifizierungsformular mit Ihren Daten aus und übermittelt diese elektronisch an den Anbieter Ihres Vertrauens. Die Antragsunterlagen müssen Sie hingegen eigenständig an den Anbieter schicken. Ihre zuständige Ärztekammer bestätigt diesem Ihre Berufsgruppeneigenschaft und genehmigt somit die Herstellung des eHBA.
  5. Der Anbieter produziert den elektronischen Heilberufsausweis und sendet Ihnen diesen per Post zu. Wichtig: Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie zeitversetzt und mit gesonderter Post noch einen PIN-Brief. Nachdem Sie einen individuellen PIN-Code setzen, bestätigen Sie dem Anbieter den Erhalt des Ausweises, der Ihre qualifizierte elektronische Signatur aktiviert.

Tipp: Für weitere Informationen bezüglich der Aktivierung des eHBA wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter.

5. Wie lange ist mein elektronischer Heilberufsausweis gültig?

Der eHBA, z. B. der elektronische Arztausweis, ist maximal fünf Jahre gültig. Innerhalb der Vertragslaufzeit sorgt Ihr Anbieter bei Bedarf auch für einen automatischen Austausch Ihres eHBA.

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