Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – FAQ

Juni 28, 2022
/
Redaktion

Beim Begriff “Medizinprodukt” denken die meisten Menschen an Herzschrittmacher oder Röntgengeräte. Doch auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) fallen in dieselbe Schublade.

In diesem Beitrag nehmen wir das Thema genauer unter die Lupe und beantworten wichtige Fragen.

1. Was sind DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige Gesundheitsapps, die zu den medizinischen Angeboten der E-Health gehören. Weitere geläufige Begriffe für DiGA sind App auf Rezept und medizinische bzw. Medizin-App.

Bevor eine DiGA auf den Markt kommt und an Patient:innen verschrieben werden darf, wird sie eingehend vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft.

Die Hersteller müssen sich dabei an die strengen Kriterien der DiGAV halten (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung), vor allem was den Datenschutz betrifft. Auch folgende Faktoren spielen während des Zulassungsverfahrens einer Gesundheitsapp auf Rezept eine wichtige Rolle:

  • Qualität der medizinischen Inhalte – alle Informationen müssen auf gesichertem medizinischem Wissen aufbauen, anerkannten fachlichen Standards entsprechen und aktuell sein.
  • nutzerfreundliche Bedienung

Wichtig: Fitness- oder Präventions-Apps sowie Apps zur Förderung der Gesundheit, für die man kein Rezept benötigt, gehören nicht zu den DiGA.

2. Wer darf DiGA verschreiben?

Digitale Gesundheitsanwendungen dürfen von Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen verschrieben werden.

3. Wozu dienen digitale Gesundheitsanwendungen? (Beispiele)

Digitale Gesundheitsanwendungen erfüllen verschiedene Zwecke:

  • sie unterstützen die Behandlung von Erkrankungen (z. B. Burnout, Depressionen, Angststörungen, Migräne, multiple Sklerose, Adipositas usw.)
  • sie stellen den Patient:innen umfangreiche Informationen bezüglich ihrer Erkrankung zur Verfügung (etwa anhand praktischer Videos oder Audios)
  • sie geben den Patient:innen Einblick in ihren Therapieverlauf

Digitale Gesundheitsanwendungen in der Praxis: Bei manchen Erkrankungen (z. B. Rückenschmerzen) sind regelmäßige Übungen zu Hause wichtig für den Heilungserfolg und die Linderung der Schmerzen. Eine DiGA kann in solchem Fall den Patient:innen die nötigen Anleitungen vermitteln und sie daran erinnern, wann die nächste Übung ansteht.

Erfahren Sie mehr zum Thema:

Screenshot aus der digitalen Gesundheitsanwendung HelloBetter
Screenshot aus der HelloBetter Gesundheitsapp

4. Welche Gesundheitsapps auf Rezept gibt es?

Medizinische Apps, die aktuell verschrieben werden dürfen, sind im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgelistet.

Dort können sich auch Patient:innen über bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen sowie deren Anbieter – z. B. HelloBetter, deprexis, Mindable, Rehappy und andere – ausführlich informieren.

5. Wie viel kosten DiGA für Patient:innen?

Für gesetzlich versicherte Patient:innen ist die Nutzung einer Gesundheitsapp auf Rezept gratis, die Kosten übernimmt dabei die Krankenkasse – als Basis dafür dient das Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG).

6. Wann verschreiben Ärzt:innen digitale Gesundheitsanwendungen?

Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen verschreiben eine digitale Gesundheitsanwendung, wenn sie der Meinung sind, dass diese bei der Behandlung des Patienten bzw. der Patientin sinnvoll wäre.

Dafür nutzen sie das Muster 16, welches auch zur Verordnung von Arznei- und Hilfsmittel dient.

7. Wie erhalten Patient:innen Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen?

Als Patient:in können Sie in fünf einfachen Schritten Zugang zu DiGA erhalten:

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ein Rezept mit dem Namen der DiGA sowie der Pharmazentralnummer (PZN) ausstellen.
  2. Reichen Sie das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Der Hersteller der medizinischen App und die jeweilige Krankenkasse gleichen die Daten anonym ab.
  4. Die Krankenkasse stellt Ihnen einen Freischaltcode für die DiGA aus.
  5. Geben Sie den Code entweder in der mobilen App oder auf der Webseite des Herstellers ein.

Das könnte Sie noch interessieren:

Bleiben Sie rund um das Thema Telemedizin auf dem Laufenden. Mit unserem Newsletter: