E-Health – Definition und Anwendung

Mai 6, 2022
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Redaktion

E-Health steht für “Electronic Health” und ist ein Überbegriff für digitale Gesundheitsanwendungen. Bislang nutzen vor allem Dienstleister in der Gesundheitsbranche den Begriff, um ihre Services zu vermarkten. Doch in Zukunft wird E-Health zu einem unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung.

Was gehört zu E-Health?

Die Telemedizin ist ein wichtiger Teilbereich der E-Health und beschreibt den digitalen Arzt-Patienten-Kontakt. Ebenso die Telematikinfrastruktur, welche die technischen Voraussetzung für ein vernetztes Gesundheitswesen schafft.

Medizinische Angebote und Lösungen der E-Health umfassen z. B.:

Für Patientinnen und Patienten wird E-Health zukünftig zum neuen Standard. Damit sind viele Erleichterungen im Alltag verbunden, z. B. digitale Überweisungen und Rezepte. Die Online-Krankschreibung bei bestehender Arbeitsunfähigkeit wurde bereits umgesetzt. Ein neuer, vielversprechender Markt sind Gesundheits-Apps, die Therapieansätze mittels E-Learning-Verfahren umsetzen. Die Gesetzesgrundlage für derartige Anwendungen bildet das E-Health-Gesetz.

Wo steht das E-Health-Gesetz?

Wenn Sie den Gesetzestext in der aktuellsten Fassung vom 29.12.2015 nachlesen möchten, finden Sie diesen auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Das E-Health-Gesetz

Der formale und etwas sperrige Name für das E-Health-Gesetz lautet Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze. Zunächst schafft das E-Health-Gesetz die Voraussetzungen für die Umsetzung der Telematikinfrastruktur. Doch auch die Förderung telemedzinischer Dienstleistungen wie der Videosprechstunde sieht das Gesetz vor.

Weitere Gesetzesmaßnahmen im Bereich E-Health

E-Health entwickelt sich ständig weiter. In unserem arztkonsultation-Ratgeber erfahren Sie stets die neuesten Updates zu Gesetzesänderungen und neuen Regelungen für Ärzt*innen, Praxen und Kliniken.

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